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Krankengymnastik in Lübtheen
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Was unterscheidet einen Krankengymnasten von einem Physiotherapeuten?
Beide Begriffe meinen dasselbe. Denn die Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie. Eine besondere Ausbildung nur für Krankengymnastik gibt es nicht, wer Krankengymnastik lernen will, macht eine Ausbildung zum Physiotherapeuten oder studiert Physiotherapie. Bis 1994 war Krankengymnast die offiziell verwendete Bezeichnung für Physiotherapeuten, heute wird er nur noch inoffiziell verwendet.
Was wird bei der Krankengymnastik gemacht?
Krankengymnastik soll durch Bewegung körperliche Probleme lindern. Dazu gehören sowohl aktive Übungen wie Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen der Patient mitwirkt, als auch passive Anwendungen, bei denen der Physiotherapeut oder die Physiotherapeutin etwa die Muskeln dehnt.
Kann Rückenschmerz durch Krankengymnastik erfolgreich gelindert werden?
Krankengymnastik ist ein bewährtes und erfolgreiches Mittel bei Rückenschmerzen. Krankengymnastik wird von Ärzten verschrieben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Einbezug der Ärzte die Gebühren für Rückenschule und Rückengymnastik, meistens sogar 80 bis 100 Prozent.
Welche Kosten entstehen in Lübtheen für Krankengymnastik ohne Rezept?
Auch ohne ärztliches Rezept kann Krankengymnastik teilweise oder sogar ganz von der Krankenkasse gezahlt werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn durch Krankengymnastik spätere Schmerzen vermieden werden können, etwa bei Rückenschulen. Allerdings sind Konditionen je nach Krankenkasse verschieden. Für Selbstzahler kostet eine Rückenschule mit neun Terminen von je einer Stunde Dauer oft 75 bis 100 Euro. Einzelsitzungen sind deutlich teurer, je 20 Minuten kann oft mit 35 bis 50 Euro kalkuliert werden. Besondere Therapien, beispielsweise bei Atemwegserkrankungen, sind teurer, hier können 20 Minuten auch über 50 Euro kosten. Die genauen Preise erfahren Sie aber nur in Ihrer Praxis.
Wo beantrage ich Krankengymnastik?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über ein Rezept. Haben Sie konkrete Beschwerden, kann Ihr Arzt Ihnen Krankengymnastik verschreiben. Sie müssen die Behandlung dann nicht bei der Krankenkasse beantragen, sondern erhalten sie auf Rezept. Bei einigen vorbeugenden Therapien wie Rückenschulen müssen Sie zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Informationen dazu finden Sie oft auch auf den Internetseiten Ihrer Versicherung.
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