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Krankengymnastik in Mölln
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Notrufnummern für alle Notfälle - allgemein gültig.
Wie lange habe ich Zeit für das Einlösen eines Rezepts für Krankengymnastik?
Die Gültigkeitsdauer für Krankengymnastik-Rezepte wird in der Heilmittelverordnung geregelt. Sie beträgt zurzeit genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber ein abweichendes Datum festgelegt werden. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Warum treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?
Die erste Krankengymnastik geht hin und wieder mit Schmerzen einher. Wie bei jeder sportlichen Aktivität kann auch hier Muskelkater auftreten, insbesondere bei untrainierten Menschen. Zum anderen wurde die betroffene Körperpartie zumeist längere Zeit nicht beansprucht und muss sich wieder an die reguläre Betätigung gewöhnen. In der Regel lassen diese Beschwerden in den folgenden Sitzungen nach.
Wie viele Krankengymnastik-Rezepte kann man jährlich maximal bekommen?
Die Entscheidung darüber, wie lange Sie Krankengymnastik erhalten trifft der Arzt oder die Ärztin. Allerdings orientiert er sich dabei an der Heilmittelverordnung. Demnach darf der Arzt zwei Folgerezepte ausstellen, sodass Sie insgesamt drei Rezepte erhalten können. In begründeten Einzelfällen darf er davon abweichen. Allerdings können nach einer Pause von zwölf Wochen neue Rezepte ausgestellt werden.
Wie beantrage ich Krankengymnastik?
Zwei Wege führen zur Krankengymnastik. Bei Beschwerden, kann Ihr Arzt Ihnen Krankengymnastik verordnen. Sie müssen die Behandlung dann nicht bei der Krankenkasse beantragen, sondern erhalten sie auf Rezept. Bei einigen präventiven Anwendungen wie Rückenschulen werden nicht auf Rezept verordnet. Einige Krankenkassen übernehmen dennoch einen Teil oder sogar alle Kosten. Informationen dazu finden Sie oft auch auf den Internetseiten Ihrer Versicherung.
Was muss ich für eine Krankengymnastik von 20 Minuten in Mölln bezahlen?
Im Regelfall dauert eine typische Krankengymnastik-Einheit rund 15 bis 25 Minuten und wird mit rund 27 Euro in Rechnung gestellt. Von diesem Betrag zahlt die Krankenkasse den Großteil, nämlich 90 Prozent. Der Eigenanteil für einmal Krankengymnastik liegt also bei etwa 2,70 Euro. Meistens werden mit einem Rezept 6 Einheiten Krankengymnastik verschrieben, also beträgt die Zuzahlung etwa 16 Euro. Zusammen mit der Rezeptgebühr von 26 Euro liegt der Eigenanteil damit für sechs Einheiten bei etwa 35 Euro. Wer sich diesen Betrag nicht leisten kann, kann sich unter bestimmten Umständen von der Zuzahlung befreien lassen.
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