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Krankengymnastik in Mauer Baden
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Was unterscheidet einen Krankengymnasten von einem Physiotherapeuten?
Physiotherapeut und Krankengymnast meinen exakt das Gleiche. Denn Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie. Eine besondere Ausbildung nur für Krankengymnastik gibt es nicht, wer Krankengymnastik lernen will, muss Physiotherapie lernen oder studieren. Bis 1994 war Krankengymnast die offizielle Bezeichnung für Physiotherapeuten, heute wird der Begriff nur noch inoffiziell verwendet.
Wie finde ich einen Krankengymnasten in Mauer?
Adressen von Krankengymnastik-Praxen in Mauer sind hier auf dastelefonbuch.de zusammengestellt. Um Krankengymnastik anbieten zu dürfen, ist eine Qualifikation zum Physiotherapeuten notwendig. Krankengymnastik ist der wichtigste Teil der Physiotherapie. Bis 1994 wurden Physiotherapeuten als Krankengymnasten bezeichnet. Weitere Therapieformen gehören außerdem zur Physiotherapie, so zum Beispiel Massagen oder die Manuelle Therapie.
Welche Rolle spielt Krankengymnastik?
Krankengymnastik unterstützt das Erlernen oder Wiedererlernen von motorischen Fähigkeiten, fördert die Gelenkigkeit und trainiert die Muskulatur, um Schmerzen zu vermeiden und die Beweglichkeit zu erhöhen. Unter Umständen können das auch andere Formen von Sport leisten. Nichtsdestotrotz gehört zur Krankengymnastik auch eine ausführliche Betreuung durch ausgebildete Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen. Bei Schmerzen ist sie deshalb meistens das Mittel der Wahl.
Warum muss ich in Mauer Geld für die Krankengymnastik zuzahlen?
Die Zuzahlung hat verschiedene Funktionen. Eher gering ist dabei der direkte finanzielle Aspekt, also die Kostenersparnis für die Krankenkasse, die nur 90 und nicht 100 Prozent der Kosten tragen muss. Wichtiger ist die Signalfunktion. Die Zuzahlung soll klarmachen, dass Krankengymnastik nicht umsonst ist.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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