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Krankengymnastik in Meppen-Esterfeld
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Worin unterscheiden sich Krankengymnastik und Physio?
Mit Physio ist die Physiotherapie gemeint. Krankengymnastik ist ein Teilbereich davon, im Augenblick auch der am meisten angewandte. Wer von Physiotherapie oder Physio spricht, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Bei wem beantrage ich Krankengymnastik?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über ein Rezept. Bei Beschwerden, kann ein Arzt Ihnen Krankengymnastik verordnen. Sie müssen die Behandlung dann nicht bei der Krankenkasse beantragen, sondern erhalten sie auf Rezept. Bei manchen vorbeugenden Anwendungen wie Rückenschulen werden dagegen nicht auf Rezept verordnet. Einige Krankenkassen übernehmen dennoch einen Teil oder sogar alle Kosten. Informationen dazu finden Sie oft auch auf den Internetseiten Ihrer Versicherung.
Warum ist in Meppen eine Zuzahlung zur Krankengymnastik erforderlich?
Die Zuzahlung soll verschiedene Funktionen erfüllen. Dass nur 90 und nicht 100 Prozent der Kosten von der Krankenkasse übernommen werde, bedeutet zunächst eine Ersparnis. Doch das ist keineswegs der wichtigste Grund. Wichtiger ist die Signalfunktion. Die Zuzahlung soll den Patientinnen und Patienten deutlich machen, dass Physiotherapie nicht umsonst ist.
Was kann ich in Meppen außer Krankengymnastik noch tun, um gesund zu bleiben?
Um gesund zu bleiben, ist Krankengymnastik oft nicht der einzige Weg. Meistens geht es dort darum, wieder gesund zu werden und Schmerzen zu verhindern. Für Ihre Gesundheit kann unter Umständen auch anderer Sport helfen. Mittelstädte wie Meppen bieten dafür oft ideale Bedingungen, denn sie haben meistens attraktive Laufstrecken, aktive Vereine und ein gutes Angebot an Fitnessstudios. Wenn nicht, gibt es noch viele andere Angebote in Ihrer Region, etwa in Lingen (Ems).
Wie viel kostet KG-Muko?
Für bestimmte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Formen der Krankengymnastik vor. Das sind insbesondere die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen und rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik.
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