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Krankengymnastik in Munster
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Was unterscheidet einen Physiotherapeuten von einem Krankengymnasten?
Beide Begriffe meinen dasselbe. Denn Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie. Eine besondere Ausbildung nur für Krankengymnastik existiert nicht, wer Krankengymnastik lernen will, macht eine Ausbildung zum Physiotherapeuten oder studiert Physiotherapie. Bis 1994 war Krankengymnast die offiziell verwendete Bezeichnung für Physiotherapeuten, heute wird er nur noch inoffiziell verwendet.
Bis wann muss man sein Krankengymnastikrezept eingelöst haben?
Im Gegensatz zu Überweisungen zu anderen Ärzten orientiert sich die Gültigkeit bei Heilmitteln wie Krankengymnastik nicht am Quartal, sondern beträgt genau 28 Tage, also vier Wochen. Der Arzt darf aber ein anderes Gültigkeitsdatum bestimmen.
Welche Dauer hat eine Krankengymnastik-Behandlung?
Mit einmal Krankengymnastik ist es meistens nicht getan. Eine Behandlung dauert oft mehrere Wochen. Die Anzahl der Therapieeinheiten hängt davon ab, wie groß die Beschwerden sind und wie schnell Ihr Körper sich erholt. Ärzte und Physiotherapeuten überwachen den Fortschritt und können abschätzen, wann die Therapie beendet werden kann. Üblicherweise umfasst jedes Rezept sechs Behandlungseinheiten. Anschließend folgt meistens eine Untersuchung durch den Arzt. Besteht noch Behandlungsbedarf, kann er weitere Rezepte ausstellen.
Muss ich Krankengymnastik bei der Krankenkasse beantragen?
Zwei Wege führen zur Krankengymnastik. Haben Sie konkrete Beschwerden, kann ein Arzt Krankengymnastik verordnen. Die Behandlung muss dann nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei einigen präventiven Anwendungen wie Rückenschulen müssen Sie zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Informationen dazu finden Sie oft auch auf den Internetseiten Ihrer Versicherung.
Wie hoch sind die Kosten für Krankengymnastik mit einem Rezept in Munster?
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde, bezahlt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Sie selbst zahlen nur 10 Prozent plus die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Rezept. Für sechs Behandlungen von je 20 Minuten berechnet die Praxis meist rund 160 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
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