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Krankengymnastik in Neustadt-Glewe
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Wo liegt der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Reha-Sport?
Im Reha-Sport geht es ganz allgemein darum, die körperliche Fitness wiederherzustellen. Dagegen befasst sich Krankengymnastik besonders mit einzelnen Körperteilen oder -regionen. Daneben gibt es auch rechtliche Unterschiede. Nur Physiotherapeuten dürfen Krankengymnastik anbieten. Sie müssen dafür eine dreijährige Ausbildung oder ein Studium vorweisen. Reha-Sport darf dagegen jeder anbieten. Nur wenn die Leistung mit der Krankenkasse abgerechnet werden soll, gibt es besondere Anforderungen. Dann ist eine B-Lizenz Rehabilitationssport notwendig. Diese kann durch einen mehrwöchigen Kurs erworben werden.
Wie hoch sind in Neustadt-Glewe die Kosten für Krankengymnastik ohne Rezept?
Auch ohne Rezept kann Physiotherapie teilweise oder sogar ganz von der Krankenkasse gezahlt werden. Das ist vor allem bei vorbeugenden Maßnahmen der Fall, etwa Rückenschulen. Allerdings sind Konditionen je nach Krankenkasse verschieden. Für Selbstzahler kostet eine Rückenschule mit neun Terminen von je einer Stunde Dauer oft 75 bis 100 Euro. Einzelsitzungen sind deutlich teurer, je 20 Minuten kann oft mit 35 bis 50 Euro kalkuliert werden. Besondere Therapien, beispielsweise bei Atemwegserkrankungen, sind teurer, hier können 20 Minuten auch über 50 Euro kosten. Die genauen Preise erfahren Sie aber nur in Ihrer Praxis.
Wie beantrage ich Krankengymnastik?
Zwei Wege führen zur Krankengymnastik. Haben Sie Beschwerden, kann ein Arzt Krankengymnastik verschreiben. Sie müssen die Behandlung dann nicht bei der Krankenkasse beantragen, sondern erhalten sie auf Rezept. Bei einigen präventiven Therapien wie Rückenschulen werden nicht auf Rezept verordnet. Einige Krankenkassen übernehmen dennoch einen Teil oder sogar alle Kosten. Informationen dazu finden Sie oft auch auf den Internetseiten Ihrer Versicherung.
Bis wann ist ein Rezept für Krankengymnastik in Neustadt-Glewe nutzbar?
Rezepte sind nach der Heilmittelverordnung 28 Tage lang gültig. Die zuvor gültige Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren erhöht, sodass nun doppelt so viel Zeit zum Einlösen bleiben. Der Arzt darf aber einen abweichenden Gültigkeitszeitraum bestimmen. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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