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Krankengymnastik in Neustrelitz
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Mit welchen Übungen arbeitet die Krankengymnastik?
Ziel der Krankengymnastik ist, die Beweglichkeit durch gezielte Übungen zurückzuerlangen und Schmerz zu lindern. Das kann mithilfe von aktiven oder passiven Übungen erreicht werden. Die aktiven Übungen entsprechen am ehesten dem, was man unter "Gymnastik" allgemein versteht. Bei passiven Übungen werden die Bewegungen vom Physiotherapeuten ausgeführt.
Welches Therapievolumen steht mir bei der Krankengymnastik zur Verfügung?
Es besteht kein genereller Anspruch auf Krankengymnastik. Die Entscheidung über die Notwendigkeit von Krankengymnastik trifft der Arzt oder die Ärztin. Sie kann sowohl nach einem Schlaganfall, nach einer Operation oder bei akuten Beschwerden wie Rücken- oder Knieschmerzen helfen. Üblicherweise werden zunächst sechs Behandlungseinheiten verschrieben. Üblicherweise wird nach dem ersten Rezept zunächst der Erfolg überprüft. Wenn nötig, können zwei weitere Rezepte ausgestellt werden.
Bis wann muss man in Neustrelitz ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
Wenn auf dem ärztlichen Rezept kein anderer Gültigkeitszeitraum angegeben ist, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung bestimmt. Früher galt eine Einlösefrist von 14 Tagen, diese wurde aber mittlerweile auf vier Wochen verdoppelt. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Zahlt meine Krankenkasse in Neustrelitz die Kosten für Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Wird die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, bezahlt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Fragen Sie dazu direkt bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Vorgaben.
Hilft Krankengymnastik auch bei Rückenschmerzen?
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Neustrelitz arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Haben Sie ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst.. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren übernommen. Genaue Auskunft finden Sie bei der Krankenkasse.
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