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Krankengymnastik in Oberstdorf-Schöllang
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Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physio?
Mit Physio ist die Physiotherapie gemeint. Krankengymnastik ist ein Teilbereich davon, im Augenblick auch der meist praktizierte. Wer von Physiotherapie oder Physio spricht, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber unter anderem auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Wo kann ich in Oberstdorf Krankengymnastik machen?
Zahlreiche Adressen von Krankengymnastik-Praxen in Oberstdorf haben wir hier auf dastelefonbuch.de zusammengestellt. Um Krankengymnastik anbieten zu dürfen, ist eine Ausbildung zum Physiotherapeuten oder zur Physiotherapeutin obligatorisch. Physiotherapie ist erst seit Mitte der 1990er Jahre gebräuchlich. Vor 1994 sprach man nur von Krankengymnasten. Allerdings gehören zur Physiotherapie auch andere Therapieformen, so zum Beispiel Massagen oder die Manuelle Therapie.
Wie viele Krankengymnastik-Rezepte kann man pro Jahr erhalten?
Die Entscheidung darüber, wie lange Sie Krankengymnastik erhalten trifft der Arzt. Allerdings orientiert er sich dabei an der Heilmittelverordnung. Demnach darf der Arzt zwei Folgerezepte ausstellen, sodass Sie insgesamt drei Rezepte erhalten können. In begründeten Einzelfällen darf er mehr Rezepte ausstellen. Allerdings können nach einer Pause von zwölf Wochen neue Rezepte ausgestellt werden.
Wie bekomme ich ein Rezept für Krankengymnastik?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über einen Orthopäden, einen Neurologen oder einen Chirurgen, je nachdem welche Erkrankung vorliegt. Grundsätzlich darf aber auch ein Allgemeinarzt Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Für manche Behandlungen, wie Rückenschulen, ist ein Rezept nicht unbedingt erforderlich. Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen auch so übernommen. Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse hier einen Teil oder sogar alle Kosten übernimmt, erfahren Sie dort.
Wie viel kostet einmal Physiotherapie in Oberstdorf?
Eine Krankengymnastik-Einheit ist etwa 15 bis 25 Minuten lang und kostet etwa 27 Euro. Davon bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent. Die zehn Prozent Eigenanteil kosten damit etwa 2,70 Euro. Meistens werden mit einem Rezept 6 Einheiten Krankengymnastik verschrieben, also beträgt die Zuzahlung etwa 16 Euro. Hinzu kommen einmalige 10 Euro Rezeptgebühr, sodass am Ende rund 26 Euro Kosten anfallen. Unter Umständen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.
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