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Sind Krankengymnastik und Reha-Sport das Gleiche?

Krankengymnastik befasst sich gezielt mit bestimmten Körperregionen oder Körperteilen, dagegen geht es beim Reha-Sport ganz allgemein darum, gesund und beweglich zu bleiben. Daneben gibt es auch rechtliche Unterschiede. Nur Physiotherapeuten dürfen Krankengymnastik anbieten. Sie müssen dafür eine dreijährige Ausbildung oder ein Studium vorweisen. Für Reha-Sport gilt diese Einschränkung nicht. Nur wenn die Leistung mit der Krankenkasse abgerechnet werden soll, gibt es besondere Anforderungen. Allerdings ist dafür keine Ausbildung nötig, sondern eine B-Lizenz Rehabilitationssport.

Warum werden die Schmerzen nach der Krankengymnastik schlimmer?

Die erste Krankengymnastik geht hin und wieder mit Schmerzen einher. Wie bei anderen sportlichen Aktivitäten kann auch hier Muskelkater auftreten, vor allem bei untrainierten Menschen. Außerdem wurde der trainierte Teil des Körpers meist lange geschont und muss sich jetzt erst wieder an die Bewegung gewöhnen. In den meisten Fällen schwächen sich diese Beschwerden in nachfolgenden Sitzungen ab, und der Muskelkater wird weniger. Trotzdem ist es wichtig, die Schmerzen ernst zu nehmen und darüber mit Ihrem Physiotherapeuten zu sprechen.

Mit welcher Dauer muss man bei Krankengymnastik rechnen?

Mit einmal Krankengymnastik ist es meistens nicht getan. Eine Behandlung dauert oft mehrere Wochen. Die Dauer hängt vom individuellen Gesundheitszustand und der Erholungsfähigkeit des Körpers ab. Ärzte und Physiotherapeuten überwachen den Fortschritt und können abschätzen, wann die Therapie beendet werden kann. Oft umfasst ein Rezept sechs Behandlungseinheiten. Bis zu zwei Folgerezepte können meistens problemlos ausgestellt werden.

Wie viel kosten 30 Minuten Krankengymnastik mit Rezept in Plön?

Die Kosten für Physiotherapie sind von der Art der Behandlung und der Dauer abhängig. Klassische Krankengymnastik kostet für eine Behandlungseinheit von 15 bis 25 Minuten rund 27 Euro. Von diesen Kosten zahlt die Krankenkasse 90 Prozent. Rund 2,70 Euro pro Einheit müssen also selbst getragen werden. Pro Stunde, also für rund drei Einheiten, müssen Versicherte etwa 8 Euro zuzahlen. Hinzu kommen pro Rezept einmalig zehn Euro Rezeptgebühr. Für besondere Behandlungsmethoden wie Geräte-Krankengymnastik muss mit höheren Gebühren gerechnet werden.

Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?

Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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