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Krankengymnastik in Rhauderfehn-Westrhauderfehn
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Warum ist Krankengymnastik wichtig?
Krankengymnastik unterstützt das Erlernen oder Wiedererlernen von Bewegungsroutinen, fördert die Gelenkigkeit und stärkt gezielt relevante Muskeln, um Schmerzen zu vermeiden. Teilweise können das auch andere Formen von Sport leisten. Zusätzlich zur sportlichen Betätigung gehört zur Krankengymnastik auch eine ausführliche Betreuung durch ausgebildete Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen. Bei Problemen wie Schmerzen ist sie deshalb die erste Wahl.
Bis wann muss man in Rhauderfehn ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
Rezepte sind nach der Heilmittelverordnung 28 Tage lang gültig, also vier Wochen. Die ehemalige Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren verdoppelt, sodass jetzt doppelt so viel Zeit zum Einlösen bleiben. Der behandelnde Arzt darf aber einen anderen Gültigkeitszeitraum angeben.
Darf mein Orthopäde mir ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen?
Meistens wird vor der Überweisung zur Krankengymnastik zunächst eine Untersuchung durch einen spezialisierten Arzt empfohlen, beispielsweise einen Orthopäden. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben häufig Physiotherapie, etwa nach Operationen. In der Regel darf aber auch ein Allgemeinarzt Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen können teilweise auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Ob das möglich ist, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse direkt erfragen.
Was muss ich in Rhauderfehn an Zusatzkosten bei der Krankengymnastik tragen?
Bei Krankengymnastik und anderen physiotherapeutischen Leistungen müssen Patienten nur 10 Prozent der Kosten selbst tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Außerdem fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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