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Krankengymnastik in Sömmerda-Leubingen
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Was unterscheidet einen Physiotherapeuten von einem Krankengymnasten?
Physiotherapeut und Krankengymnast meinen das Gleiche. Denn Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie. Eine spezielle Ausbildung nur für Krankengymnastik existiert nicht, wer Krankengymnastik lernen will, muss Physiotherapie studieren oder lernen. Bis 1994 war Krankengymnast die im Gesetz verwendete Bezeichnung für Physiotherapeuten, heute wird der Begriff nur noch inoffiziell verwendet.
Wer darf in Sömmerda Krankengymnastik anbieten?
Krankengymnastik darf nur von speziell dafür qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium nötig. Einige Behandlungen dürfen auch von medizinischen Masseuren oder medizinischen Bademeistern angeboten werden. Kontakte von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Sömmerda finden Sie hier bei dastelefonbuch.de.
Muss man in Sömmerda bei der Krankengymnastik eine Zuzahlung leisten?
Bei Krankengymnastik und anderen physiotherapeutischen Leistungen müssen Patienten nur 10 Prozent der Kosten selbst tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Zusätzlich fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
Warum treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?
Schmerzen nach der ersten Krankengymnastik können vorkommen. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, vor allem wenn Sie sonst wenig Sport machen. Daneben können aber auch ausgerechnet die Schmerzen zunehmen, deretwegen man zur Krankengymnastik geht. Denn die Körperregion wurde oft geschont, jetzt wird sie gefordert. Normalerweise vermindern sich diese Beschwerden bei den nächsten Sitzungen. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
In welchem Zeitraum kann man in Thüringen sein Krankengymnastikrezept einlösen?
Die Gültigkeitsdauer für Krankengymnastik-Rezepte wird in der Heilmittelverordnung geregelt. Sie beträgt aktuell genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber eine abweichende Gültigkeit festgelegt werden. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
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