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Krankengymnastik in Salzbergen
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Einträge in Das Telefonbuch für Krankengymnastik in Salzbergen
Notrufnummern für alle Notfälle - allgemein gültig.
Bis wann muss man in Salzbergen ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
Die Gültigkeit von Rezepten für Krankengymnastik wird in der Heilmittelverordnung bestimmt. Sie beträgt genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber ein abweichendes Datum festgelegt werden. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Wie oft wird ein Besuch bei der Krankengymnastik empfohlen?
In der Regel werden ein bis zwei Therapieeinheiten pro Woche durchgeführt. Im Krankenhaus oder während einer Reha-Maßnahme kann die Frequenz auch höher sein. Wenn die Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie stattfindet, werden meistens erst einmal sechs Behandlungen verschrieben. Besteht das Problem weiter, kann der Arzt ein Rezept mit weiteren sechs Anwendungen ausstellen.
Wirkt sich Krankengymnastik positiv auf Rückenschmerzen aus?
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Salzbergen arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Mit einem Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.
Welche Kosten entstehen bei Krankengymnastik mit Rezept in Salzbergen?
Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, übernimmt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Sie selbst zahlen nur 10 Prozent plus die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Rezept. Für sechs Behandlungen von je 20 Minuten berechnet die Praxis meist rund 160 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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