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Krankengymnastik in Schladen-Werla
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Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physio?
Physio ist die Kurzform für Physiotherapie. Krankengymnastik ist Teil davon, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch der meist praktizierte. Wenn von Physio oder Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich häufig auf die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Ab welchem Alter kann ich Krankengymnastik in Anspruch nehmen?
Krankengymnastik können alle bekommen, die es benötigen, unabhängig vom Alter. Der Arzt bestimmt, ob die Behandlung notwendig ist. Einige Praxen haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Bis wann habe ich Zeit, ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen?
Anders als bei Überweisungen zu anderen Ärzten orientiert sich der Gültigkeitszeitraum bei Heilmitteln wie Krankengymnastik nicht am Quartal, sondern beträgt genau 28 Tage, also vier Wochen. Der Arzt darf aber eine andere Gültigkeit festlegen. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Muss ich Krankengymnastik bei der Krankenkasse beantragen?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über ein Rezept. Bei Beschwerden, kann ein Arzt Ihnen Krankengymnastik verordnen. Sie müssen die Behandlung dann nicht bei der Krankenkasse beantragen, sondern erhalten sie auf Rezept. Bei manchen vorbeugenden Anwendungen wie Rückenschulen müssen Sie zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Informationen dazu finden Sie oft auch auf den Internetseiten Ihrer Versicherung.
Wer übernimmt die Kosten für Krankengymnastik in Schladen-Werla?
Der Großteil der Behandlungskosten für Krankengymnastik wird der Krankenkasse übernommen, wenn die Physiotherapie von einem Arzt verschrieben wurde. Im Regelfall müssen Patienten lediglich zehn Prozent der Kosten tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Hinzu kommt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro. Bei einigen Leistungen übernimmt die Krankenkasse auch ohne Rezept einen Teil der Kosten. Das gilt vor allem für Präventivmaßnahmen wie Rückengymnastik. Informieren Sie sich vorher, was ihre Krankenkasse zahlt. Natürlich gibt es auch die Option, die Krankengymnastik selbst zu bezahlen.
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