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Krankengymnastik in Schwarzenberg/Erzgeb.
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Wie lange habe ich Schmerzen nach der Krankengymnastik?
Schmerzen nach der ersten Krankengymnastik können vorkommen. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, vor allem wenn Sie sonst wenig Sport machen. Außerdem wurde der trainierte Körperteil meist lange geschont und muss sich jetzt erst wieder an die Bewegung gewöhnen. In den meisten Fällen schwächen sich diese Beschwerden in nachfolgenden Sitzungen ab, und der Muskelkater wird weniger.
Welche Arten von Krankengymnastik gibt es?
Der offizielle Heilmittelkatalog unterscheidet vier Arten von Krankengymnastik. Die meisten Anwendungen fallen in den Bereich der sogenannten allgemeinen Krankengymnastik (KG). Als zweite Säule nennt der Katalog die gerätegestützte Krankengymnastik (abgekürzt als KG-Gerät), die Krankengymnastik zur Therapie von zentralen Nervenerkrankungen und Rückenmarksschäden (KG-ZNS) sowie die zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Krankengymnastik ist ein Teil der Physiotherapie, zu der auch manuelle Therapien und verschiedene Massagearten gehören.
Wie beantrage ich Krankengymnastik?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über ein Rezept. Haben Sie konkrete Beschwerden, kann Ihr Arzt Krankengymnastik verordnen. Sie müssen die Behandlung dann nicht bei der Krankenkasse beantragen, sondern erhalten sie auf Rezept. Bei einigen vorbeugenden Therapien wie Rückenschulen müssen Sie zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Genaue kann Ihnen aber nur die Versicherung geben.
Wer übernimmt in Schwarzenberg/Erzgebirge die Kosten für Krankengymnastik?
Bei Vorlage eines vom Arzt verschriebenen Rezepts deckt die Krankenkasse die meisten Kosten für die Krankengymnastik. Nach der aktuellen Rechtslage werden 90 Prozent der Kosten von der Kasse getragen, während Sie 10 Prozent und eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro selbst übernehmen müssen. Bei einigen Leistungen übernimmt die Krankenkasse auch ohne Rezept einen Teil der Kosten. Das gilt vor allem für Präventivmaßnahmen wie Rückengymnastik. Informieren Sie sich vorher, was ihre Krankenkasse zahlt. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, die Krankengymnastik aus eigener Tasche zu bezahlen.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
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