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Krankengymnastik in St. Ingbert-Hassel
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Sind Krankengymnastik und Reha-Sport das Gleiche?
Reha-Sport soll allgemein die körperliche Fitness wiederherstellen oder zumindest erhöhen. Krankengymnastik befasst sich dagegen besonders mit bestimmten Körperregionen oder Körperteilen. Daneben gibt es auch rechtliche Unterschiede. Nur Physiotherapeuten dürfen Krankengymnastik anbieten. Sie müssen dafür eine dreijährige Ausbildung oder ein Studium vorweisen. Reha-Sport darf dagegen jeder anbieten. Nur wenn die Leistung mit der Krankenkasse abgerechnet werden soll, gibt es besondere Anforderungen. Allerdings ist dafür keine Ausbildung nötig, sondern eine B-Lizenz Rehabilitationssport.
Warum treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?
Teilweise schmerzt es etwas bei der ersten Krankengymnastik. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, besonders wenn Sie sonst wenig Sport machen. Zum anderen wurde die betroffene Körperpartie zumeist längere Zeit nicht beansprucht und muss sich wieder an die reguläre Betätigung gewöhnen. Häufig klingen diese Beschwerden in den folgenden Terminen ab.
Ab welchem Alter kann man Krankengymnastik beantragen?
Krankengymnastik können alle bekommen, die es benötigen, unabhängig vom Alter. Der Arzt bestimmt, ob die Behandlung notwendig ist. Einige Praxen sind speziell auf die Bedürfnisse von jüngeren Patienten ausgerichtet sind. Adressen finden Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Welches Kontingent an Krankengymnastik steht zu?
Ein Rechtsanspruch auf Krankengymnastik besteht nicht. Die Entscheidung über die Notwendigkeit von Krankengymnastik trifft der Arzt. Sie kann sowohl nach einem Schlaganfall, nach einer Operation oder bei akuten Beschwerden wie Rücken- oder Knieschmerzen hilfreich sein. Üblicherweise werden zunächst sechs Behandlungseinheiten verschrieben. Der Arzt darf zwei Folgerezepte ausstellen, sodass sie meistens maximal 18 Behandlungen erhalten.
Bezahlt die Krankenkasse in Sankt Ingbert die Kosten für Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Wird die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, bezahlt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Die Details erfahren Sie direkt von Ihrem Versicherungsträger.
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