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Krankengymnastik in Sulzbach/ Saar
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Was ist der Unterschied zwischen Physiotherapie und Krankengymnastik?
Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch der am weitesten verbreitete. Wer von Physiotherapie spricht, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber unter anderem auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Warum treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?
Manchmal schmerzt es etwas nach der ersten Krankengymnastik. Wie bei anderen sportlichen Betätigungen kann auch hier Muskelkater auftreten, insbesondere bei wenig trainierten Menschen. Außerdem wurde der trainierte Körperteil meist lange geschont und muss sich jetzt erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Häufig klingen diese Beschwerden in den folgenden Terminen ab. Trotzdem ist es wichtig, die Schmerzen ernst zu nehmen und darüber mit Ihrem Physiotherapeuten zu sprechen.
Ab welchem Alter kann man Krankengymnastik beantragen?
Krankengymnastik können alle bekommen, die es benötigen, unabhängig vom Alter. Ob eine Behandlung bei Ihnen sinnvoll ist, entscheidet der Arzt. Einige Therapeuten haben Fachkenntnisse in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen entwickelt. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Welche Arten von Krankengymnastik gibt es?
Der offizielle Heilmittelkatalog unterscheidet vier Arten von Krankengymnastik. Die meisten Therapien fallen in den Bereich der allgemeinen Krankengymnastik (KG). Daneben nennt der Katalog die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), die Krankengymnastik zur Therapie von zentralen Nervenerkrankungen und Rückenmarksschäden (KG-ZNS) sowie jene zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Die Krankengymnastik ist ein Teil der Physiotherapie, zu der auch manuelle Therapien und verschiedene Massagearten gehören.
Wie viel kosten 6 Mal Krankengymnastik mit Rezept in Sulzbach/Saar?
Im Regelfall dauert eine typische Krankengymnastik-Einheit etwa 15 bis 25 Minuten und wird mit rund 27 Euro in Rechnung gestellt. Von diesem Betrag bezahlt die Krankenkasse 90 Prozent. Der Eigenanteil für einmal Krankengymnastik liegt also bei etwa 2,70 Euro. Ein Rezept für Krankengymnastik enthält oft 6 Einheiten, also beträgt die Zuzahlung etwa 16 Euro. Hinzu kommen einmalige 10 Euro Rezeptgebühr, sodass am Ende rund 26 Euro Kosten anfallen. Wer sich diesen Betrag nicht leisten kann, kann sich unter bestimmten Umständen von der Zuzahlung befreien lassen.
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