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Krankengymnastik in Syke-Gödestorf
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Wie unterscheiden sich Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch der am häufigsten verwendete. Wenn von Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich häufig auf die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Wie lange habe ich Schmerzen nach der Krankengymnastik?
Nach der ersten Krankengymnastik kommt es manchmal zu Schmerzen. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, insbesondere wenn Sie sonst wenig Sport machen. Daneben können aber auch ausgerechnet die Schmerzen zunehmen, deretwegen man zur Krankengymnastik geht. Denn die Körperregion wurde oft geschont, jetzt wird sie gefordert. Gewöhnlich nehmen die Beschwerden mit der Zeit ab, und der Muskelkater wird seltener.
Können auch Kinder Krankengymnastik beantragen?
Egal in welchem Alter, jeder kann Krankengymnastik bekommen, wenn er es benötigt. Der Arzt bestimmt, ob die Behandlung notwendig ist. Einige Therapeuten haben Fachkenntnisse in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen entwickelt. Welche das in Syke sind, sehen Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Welches Kontingent an Krankengymnastik steht zu?
Die Anzahl der Behandlungen hängt von der medizinischen Notwendigkeit ab. Ein Recht auf Krankengymnastik gibt es nicht, die Entscheidung darüber fällt der Arzt. Krankengymnastik kann bei Rücken- oder Knieschmerzen helfen, aber auch bei einigen Krankheiten, die die Atemwege betreffen, zum Beispiel bei der Erbkrankheit Mukoviszidose. Auch nach Schlaganfällen oder Operationen wird sie oft verschrieben. Üblicherweise werden zunächst sechs Behandlungseinheiten verschrieben. Ihr Arzt hat die Möglichkeit, zwei weitere Rezepte auszustellen, wodurch insgesamt bis zu 18 Behandlungen möglich sind.
Zahlt die Krankenkasse in Syke die Kosten für Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Wird die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Welche, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
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