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Krankengymnastik in Tostedt-Todtglüsingen
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Was ist der Unterschied zwischen Physio und Krankengymnastik?
Mit Physio ist die Physiotherapie gemeint. Krankengymnastik ist Teil davon, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch der meist praktizierte. Wenn von Physio oder Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich im Regelfall auf die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber unter anderem auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
In welchem Rhythmus sollte man Krankengymnastik in Anspruch nehmen?
In der Regel werden ein bis zwei Einheiten pro Woche durchgeführt. Im Krankenhaus oder während einer Rehabilitationsmaßnahme kann die Frequenz auch höher sein. Bei einer Krankengymnastik auf Rezept werden meistens zunächst sechs Behandlungen verschrieben. Bestehen die Probleme weiter, kann der Arzt ein weiteres Rezept ausstellen.
Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?
Manchmal schmerzt es nach der ersten Krankengymnastik. Wie bei anderen sportlichen Aktivitäten kommt es gelegentlich zu Muskelkater, vor allem bei Menschen, die in der Vergangenheit selten Sport gemacht haben. Zum anderen wurde die betroffene Körperpartie zumeist längere Zeit nicht belastet und muss sich wieder an die reguläre Betätigung gewöhnen. Normalerweise vermindern sich diese Beschwerden bei den nächsten Sitzungen, und Muskelkater tritt nicht so oft auf.
Wo finde ich Telefonnummern von Praxen für Krankengymnastik in Tostedt?
Krankengymnastik als physiotherapeutischer Teilbereich darf nur von speziell dafür qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie nötig. Einige Leistungen dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren angeboten werden. Kontakte von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Tostedt finden Sie hier bei dastelefonbuch.de.
Wie teuer ist Krankengymnastik mit Rezept in Tostedt?
Wurde die Krankengymnastik von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben, bezahlt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Der Patient zahlt nur 10 Prozent der Kosten und eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro. Für sechs Behandlungen von je 20 Minuten, die etwa 160 Euro kosten, zahlen Sie selbst lediglich 16 Euro plus die Zuzahlung, also insgesamt 30 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
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