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Krankengymnastik in Untermeitingen
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Worin unterscheiden sich Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, zur Zeit auch der meist praktizierte. Wer von Physiotherapie spricht, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Wie lange habe ich Schmerzen nach der Krankengymnastik?
Die erste Therapiesitzung geht nicht selten mit Schmerzen einher. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, besonders wenn Sie sonst wenig Sport machen. Zum anderen wurde die betroffene Körperpartie zumeist längere Zeit nicht beansprucht und muss sich wieder an die reguläre Betätigung gewöhnen. In der Regel lassen diese Beschwerden in den folgenden Sitzungen nach, und der Muskelkater tritt seltener auf. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
Muss ich Krankengymnastik bei der Krankenkasse beantragen?
Zwei Wege führen zur Krankengymnastik. Haben Sie Beschwerden, kann ein Arzt Krankengymnastik verordnen. Die Behandlung muss dann nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei einigen präventiven Therapien wie Rückenschulen müssen Sie zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Informationen dazu finden Sie oft auch auf den Internetseiten Ihrer Versicherung.
Wirkt Krankengymnastik sich heilsam auf Rückenschmerzen aus?
Krankengymnastik ist ein bewährtes Mittel bei Rückenschmerzen. Oft kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen merklich verringern. Krankengymnastik kann dabei auch vorbeugend helfen. Die Kostenerstattung fällt für solche Rückenschulen anders aus, denn sie werden nicht auf Rezept verschrieben. Als Alternative haben viele Krankenkassen Programme zur Prävention und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Genaue Fragen kann Ihnen dazu aber nur die Krankenversicherung beantworten.
Wer bezahlt in Untermeitingen die Kosten für Krankengymnastik?
Der Großteil der Behandlungskosten für Krankengymnastik wird der Krankenkasse übernommen, wenn die Physiotherapie von einem Arzt verschrieben wurde. Nach der aktuellen Rechtslage müssen Patienten lediglich zehn Prozent der Kosten tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Hinzu kommt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro. Bei Präventionsleistungen, wie Rückenschulen, beteiligen sich viele Krankenkassen ebenfalls, teilweise übernehmen sie sogar die gesamten Kosten. Informieren Sie sich vorher, was ihre Krankenkasse zahlt. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, die Krankengymnastik selbst zu bezahlen.
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