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Krankengymnastik in Waldshut-Tiengen-Eschbach
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Bis wann muss man in Baden-Württenberg ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
Wenn auf dem Rezept für Krankengymnastik kein anderer Zeitraum festgelegt ist, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung bestimmt. Früher galt eine Einlösefrist von 14 Tagen, diese wurde aber mittlerweile auf vier Wochen verdoppelt. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Wie lange habe ich Schmerzen nach der Krankengymnastik?
Schmerzen nach der ersten Krankengymnastik können vorkommen. Wie bei anderen sportlichen Betätigungen kann auch hier Muskelkater vorkommen, besonders bei wenig trainierten Menschen. Außerdem wurde der trainierte Teil des Körpers meist lange geschont und muss sich jetzt erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Normalerweise vermindern sich diese Beschwerden bei den nächsten Sitzungen.
Sollte man bei Rückenschmerzen zur Krankengymnastik gehen?
Krankengymnastik ist ein erfolgreiches und bewährtes Mittel bei Rückenschmerzen. Krankengymnastik wird von Ärzten verschrieben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Rezept die Gebühren für Rückengymnastik und Rückenschule, des Öfteren sogar 80 bis 100 Prozent.
Wie bekomme ich ein Rezept für Krankengymnastik?
In vielen Fällen wird Krankengymnastik von einem Orthopäden, einem Neurologen oder einem Chirurgen verschrieben. Bei vielen Schmerzen und Problemen ist es der Orthopäde, nach einer Operation dagegen oft der Chirurg. Auch Allgemeinärzte dürfen Rezepte für Krankengymnastik auszustellen. Für manche Behandlungen, wie Rückenschulen, ist ein Rezept nicht unbedingt erforderlich. Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen auch so übernommen. Ob auch Ihre Krankenkasse das tut, erfahren Sie auf deren Internetseite oder in einer Filiale.
Wer bezahlt die Kosten für Krankengymnastik in Waldshut-Tiengen?
Hat man ein Rezept des Arztes, so wird der Großteil der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse getragen. Üblicherweise werden 90 Prozent der Kosten von der Kasse getragen, während Sie 10 Prozent und eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro selbst übernehmen müssen. Bei einigen Leistungen übernimmt die Krankenkasse auch ohne Rezept einen Teil der Kosten. Das gilt vor allem für Präventivmaßnahmen wie Rückengymnastik. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse an, welche Kosten sie übernimmt. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, die Krankengymnastik selbst zu bezahlen.
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