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Krankengymnastik in Altötting
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Warum muss ich in Altötting für die Krankengymnastik Geld zuzahlen?
Die Zuzahlung soll verschiedene Funktionen erfüllen. Der finanzielle Aspekt ist dabei nicht unbedingt der wichtigste. Noch wichtiger ist die Signalfunktion. Die Zuzahlung soll den Patienten klarmachen, dass Krankengymnastik nicht umsonst ist.
Worin unterscheiden sich Physio und Krankengymnastik?
Physio ist die Kurzform für Physiotherapie. Krankengymnastik ist ein Teilbereich davon, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch der am weitesten verbreitete. Wer von Physiotherapie oder Physio spricht, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich ein Krankengymnastikrezept eingelöst haben?
Die Gültigkeitsdauer für Krankengymnastik-Rezepte wird in der Heilmittelverordnung festgelegt. Sie beträgt zurzeit genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber ein anderes Gültigkeitsdatum festgelegt werden. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Wie viele Einheiten Krankengymnastik kann ich in Anspruch nehmen?
Die Anzahl der Behandlungen hängt von der medizinischen Notwendigkeit ab. Einen Anspruch auf Physiotherapie gibt es jedoch nicht, die Entscheidung darüber fällt der Arzt oder die Ärztin. Krankengymnastik kann bei Knie- oder Rückenschmerzen helfen, aber auch bei einigen Krankheiten, die die Atemwege betreffen, etwa bei der Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose. Auch nach Operationen oder Schlaganfällen wird sie oft verschrieben. Üblicherweise werden zunächst sechs Behandlungseinheiten verschrieben. Es besteht die Möglichkeit zwei weitere Rezepte zu erhalten.
Wie erhält man ein Rezept für Krankengymnastik?
Meistens wird Krankengymnastik von einem Orthopäden, einem Neurologen oder einem Chirurgen verschrieben. Bei vielen Schmerzen und Problemen ist es der Orthopäde, nach einer Operation dagegen oft der Chirurg. Daneben kann aber auch ein Allgemeinarzt Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. In einigen Fällen, wie bei Rückenschulen, wird kein Rezept benötigt. Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen auch so übernommen. Ob auch Ihre Krankenkasse das tut, erfahren Sie auf deren Internetseite oder in einer Filiale.
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