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Krankengymnastik in Amelinghausen
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Was ist Krankengymnastik?
Krankengymnastik soll durch Bewegung körperliche Probleme lindern. Das kann durch aktive oder passive Übungen erreicht werden. Die aktiven Übungen entsprechen am ehesten dem, was man unter "Gymnastik" allgemein versteht. Bei passiven Übungen übernimmt der Therapeut das Ausführen der Bewegungen.
Bis wann muss man in Amelinghausen ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
Anders als bei Überweisungen zu anderen Ärzten orientiert sich die Gültigkeit bei Heilmitteln wie Krankengymnastik nicht am Quartal, sondern beträgt genau 28 Tage, also vier Wochen. Der Arzt darf aber eine abweichende Gültigkeit angeben.
Wie lange habe ich Schmerzen nach der Krankengymnastik?
Manchmal schmerzt es etwas nach der ersten Therapiesitzung. Wie bei jeder sportlichen Aktivität kommt es gelegentlich zu Muskelkater, vor allem bei Menschen, die lange keinen Sport gemacht haben. Zum anderen wurde die betroffene Körperpartie zumeist längere Zeit nicht beansprucht und muss sich wieder an die reguläre Betätigung gewöhnen. In der Regel lassen diese Beschwerden in den folgenden Sitzungen nach, und der Muskelkater tritt seltener auf. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
Muss man in Amelinghausen bei der Krankengymnastik eine Zuzahlung leisten?
Die gute Nachricht vorneweg: Bei Physiotherapie auf Rezept übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. 10 Prozent müssen Sie allerdings selbst tragen. Zusätzlich fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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