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Krankengymnastik in Ammerbuch-Pfäffingen
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Bis wann habe ich in Baden-Württenberg Zeit, mein Krankengymnastikrezept zu nutzen?
Die Gültigkeitsdauer für Krankengymnastik-Rezepte wird in der Heilmittelverordnung geregelt. Sie beträgt aktuell genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber ein anderes Gültigkeitsdatum festgelegt werden. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Können auch Teenager Krankengymnastik beantragen?
Krankengymnastik können alle bekommen, die es benötigen, unabhängig vom Alter. Der Arzt bestimmt, ob die Behandlung notwendig ist. In manchen Praxen liegt der Fokus sogar ganz auf der physiotherapeutischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Welche das in Ammerbuch sind, sehen Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?
Schmerzen nach der ersten Krankengymnastik können vorkommen. Wie bei jeder sportlichen Betätigung kann auch hier Muskelkater auftreten, vor allem bei wenig trainierten Menschen. Daneben können aber auch ausgerechnet die Schmerzen zunehmen, deretwegen man zur Krankengymnastik geht. Denn die Körperregion wurde oft geschont, jetzt wird sie gefordert. In der Regel lassen diese Beschwerden in den folgenden Sitzungen nach. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
Welcher Arzt darf mir ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen?
Meistens wird vor der Verordnung von Krankengymnastik zunächst eine Untersuchung durch einen Facharzt empfohlen, zum Beispiel einen Orthopäden. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben häufig Physiotherapie, etwa nach Schlaganfällen. Im Allgemeinen darf aber auch ein Allgemeinarzt Krankengymnastik verschreiben. Vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen können teilweise auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Ob das möglich ist, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse direkt erfragen.
Muss man in Ammerbuch bei der Krankengymnastik eine Zuzahlung leisten?
Bei Krankengymnastik und anderen physiotherapeutischen Leistungen müssen Patienten nur 10 Prozent der Kosten selbst tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Außerdem fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Wie auch bei anderen Gesundheitsleistungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung aber möglich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
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