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Krankengymnastik in Attendorn
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Was wird bei der Krankengymnastik gemacht?
Mit Krankengymnastik wird versucht, die Flexibilität des Körpers durch Übungen zurückzugewinnen und Schmerzen zu bekämpfen. Das kann durch aktive oder passive Übungen erreicht werden. Bei aktiven Übungen ist der Patient selbst gefordert, es entspricht am ehesten dem, was man allgemein unter "Gymnastik" verstehen. Bei passiven Übungen werden die Bewegungen vom Physiotherapeuten oder der Physiotherapeutin ausgeführt.
Was kosten 6 Einheiten Krankengymnastik in Attendorn?
Eine Krankengymnastik-Einheit ist etwa 15 bis 25 Minuten lang und wird mit rund 27 Euro in Rechnung gestellt. Davon übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent. Der Eigenanteil für einmal Krankengymnastik liegt also bei etwa 2,70 Euro. Ein Rezept für Krankengymnastik enthält oft 6 Einheiten, somit beträgt die Zuzahlung etwa 16 Euro. Zusammen mit der Rezeptgebühr von 26 Euro liegt der Eigenanteil damit für sechs Einheiten bei etwa 35 Euro. Wer sich diesen Betrag nicht leisten kann, kann sich unter bestimmten Umständen von der Zuzahlung befreien lassen.
Bis zu welchem Zeitpunkt muss man sein Krankengymnastikrezept eingelöst haben?
Wenn auf dem Rezept für Krankengymnastik kein anderer Zeitraum festgelegt ist, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung festgelegt. Früher galt eine Einlösefrist von 14 Tagen, diese wurde aber mittlerweile auf vier Wochen verdoppelt. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Was kann ich in Attendorn außer Krankengymnastik noch tun, um gesund zu bleiben?
Auch anderer Sport kann oft helfen, "Volkskrankheiten" wie Rückenleiden vorzubeugen. Zusätzlich kann er vor zahlreichen Krankheiten wie Herzinfarkten schützen. Fragen Sie bei bereits vorhandenen Beschwerden Ihren Arzt um Rat. Gerade ländliche und kleinstädtische Gebiete wie Attendorn bieten viele Möglichkeiten, von schönen Laufstrecken bis zu vielen Vereinen. Auch ein Fitnessstudio kann eine gute Wahl sein. Wenn Sie in Attendorn kein passendes finden, schauen Sie einmal in einer anderen Stadt im Ruhrgebiet. Außerdem sollten Sie sich informieren, ob Ihre Krankenkasse bestimmte Leistungen im Rahmen der Prävention auch ohne Rezept finanziell unterstützt, insbesondere Rückenschulen. Und selbstverständlich bleibt Ihnen immer die Möglichkeit, Krankengymnastik aus der eigenen Tasche zu finanzieren.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.
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