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Krankengymnastik in Böhl-Iggelheim
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Was unterscheidet einen Physiotherapeuten von einem Krankengymnasten?
Physiotherapeut und Krankengymnast meinen genau dasselbe. Denn Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie. Eine eigene Ausbildung nur für Krankengymnastik existiert nicht, wer Krankengymnastik lernen will, muss Physiotherapie lernen oder studieren. Bis 1994 war Krankengymnast die offizielle Bezeichnung für Physiotherapeuten, heute wird der Begriff nur noch inoffiziell verwendet.
Was sind die unterschiedlichen Varianten der Krankengymnastik?
Der Heilmittelkatalog definiert vier Arten von Krankengymnastik. Die meisten Anwendungen gehören zur allgemeinen Krankengymnastik (KG). Daneben gibt es die gerätegestützte Krankengymnastik (abgekürzt als KG-Gerät), die Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen (KG-Muko) sowie jene zur Therapie von zentralen Nervenerkrankungen und Rückenmarksschäden (KG-ZNS). Neben diesen führt der Heilmittelkatalog noch verschiedene Massagearten, Lymphdrainagen und die Manuelle Therapie auf, die gemeinsam mit den genannten Arten der Krankengymnastik die Physiotherapie bilden.
Welche Zuzahlungen fallen bei Krankengymnastik in Böhl-Iggelheim an?
Bei Krankengymnastik und anderen physiotherapeutischen Leistungen müssen Patienten nur 10 Prozent der Kosten selbst tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Zusätzlich fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
Ist Krankengymnastik auch eine Lösung für Rückenschmerzen?
Krankengymnastik ist ein bewährtes und erfolgreiches Mittel bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen ist alleine der Aufbau der Rückenmuskulatur ein entscheidender Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Ärzte können Krankengymnastik auf Rezept verschreiben. Aber auch ohne Einbezug der Ärzte übernehmen viele Krankenkassen die Kosten für Rückenschule und Rückengymnastik, meistens sogar 80 bis 100 Prozent.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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