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Krankengymnastik in Bad Gandersheim
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Wer bezahlt die Kosten für Krankengymnastik in Bad Gandersheim?
Bei Vorlage eines Rezepts vom Arzt übernimmt die Krankenkasse den Großteil der Kosten für die Krankengymnastik. Nach der aktuellen Rechtslage müssen Patienten lediglich zehn Prozent der Kosten tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Hinzu kommt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro. Bei einigen Leistungen übernimmt die Krankenkasse auch ohne Rezept einen Teil der Kosten. Das gilt vor allem für Präventivmaßnahmen wie Rückengymnastik. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse an, welche Kosten sie übernimmt. Daneben gibt es immer auch die Möglichkeit, die Krankengymnastik aus eigener Tasche zu bezahlen.
Können auch Kinder Krankengymnastik verschrieben bekommen?
Krankengymnastik können alle bekommen, die es benötigen, unabhängig vom Alter. Ihr Arzt entscheidet, ob die Behandlung bei Ihnen erforderlich ist. In manchen Praxen liegt der Fokus sogar ganz auf der physiotherapeutischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Welche das in Bad Gandersheim sind, sehen Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Warum treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?
Schmerzen nach der ersten Krankengymnastik können vorkommen. Wie bei jeder sportlichen Betätigung kann auch hier Muskelkater auftreten, vor allem bei untrainierten Menschen. Zum anderen wurde die betroffene Körperpartie zumeist längere Zeit geschont und muss sich wieder an die reguläre Betätigung gewöhnen. Häufig klingen diese Beschwerden in den folgenden Terminen ab. Trotzdem ist es wichtig, die Schmerzen ernst zu nehmen und darüber mit Ihrer Physiotherapeutin oder Ihrem Physiotherapeuten zu sprechen.
Bis wann muss man in Bad Gandersheim sein Krankengymnastikrezept einlösen?
Die Gültigkeitsdauer für Krankengymnastik-Rezepte wird in der Heilmittelverordnung bestimmt. Sie beträgt aktuell genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber eine abweichende Gültigkeit festgelegt werden. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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