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Krankengymnastik in Bergkamen-Mitte
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Leider keine Personen zu Krankengymnastik in Bergkamen vorhanden.
Notrufnummern für alle Notfälle - allgemein gültig.
In welchem Zeitraum muss ich ein Rezept für Krankengymnastik eingelöst haben?
Steht auf dem ärztlichen Rezept kein anderer Zeitraum, dann ist es vier Wochen lang gültig. Früher waren es nur zwei Wochen, doch der Gestzgeber hat die Frist erhöht.
Wie oft kann man im Jahr ein Rezept für Krankengymnastik erhalten?
Die Entscheidung darüber, wie lange Sie Krankengymnastik erhalten trifft der Arzt oder die Ärztin. Allerdings orientiert er sich dabei an der Heilmittelverordnung. Demnach darf der Arzt zwei Folgerezepte ausstellen, sodass Sie insgesamt drei Rezepte erhalten können. Nur in begründeten Einzelfällen darf davon abgewichen werden. Immerhin können nach einer Pause von zwölf Wochen neue Rezepte ausgestellt werden.
Wie viel kostet eine Einheit Krankengymnastik in Bergkamen?
Eine typische Einheit Krankengymnastik ist etwa 15 bis 25 Minuten lang und kostet etwa 27 Euro. Davon übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent. Der Eigenanteil für einmal Krankengymnastik liegt also bei etwa 2,70 Euro. Meistens werden mit einem Rezept 6 Einheiten Krankengymnastik verschrieben, also beträgt die Zuzahlung etwa 16 Euro. Hinzu kommen einmalige 10 Euro Rezeptgebühr, sodass am Ende rund 26 Euro Kosten anfallen. Unter Umständen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.
Warum erhalte ich keine Krankengymnastik verschrieben?
Mediziner haben nur ein bestimmtes Budget für physiotherapeutische Behandlungen. Gerade nach einem schweren Unfall, einem Schlaganfall oder einer Knie-Operation sind die Chancen auf ein Rezept für Krankengymnastik gut. Bei Rückenproblemen kann eine Gruppentherapie statt Einzelbehandlung sinnvoll sein. Die ist günstiger und wird deshalb häufiger verschrieben. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, welcher Sport eine gute Alternative sein kann. Bei Rückenschmerzen etwa bieten viele Fitnessstudios gute Alternativen. Bei anderen Beschwerden können sogar Spaziergänge helfen. Eine Mittelstadt wie Bergkamen bietet meistens beide Möglichkeiten.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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