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Krankengymnastik in Erftstadt
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Leider keine Personen zu Krankengymnastik in Erftstadt vorhanden.
Notrufnummern für alle Notfälle - allgemein gültig.
Was wird bei der Krankengymnastik gemacht?
Krankengymnastik soll durch Bewegungen die Mobilität wiederherstellen und Schmerzen verhindern. Dazu gehören sowohl Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patientin oder der Patient mitwirkt, als auch passive Anwendungen, bei denen der Physiotherapeut oder die Physiotherapeutin etwa die Muskeln dehnt.
Bis wann habe ich Zeit, ein Krankengymnastikrezept einzulösen?
Ist auf dem ärztlichen Rezept keine andere Gültigkeit festgelegt, ist es 28 Tage lang gültig. Bis vor kurzem waren es nur zwei Wochen, doch diese Frist hat der Gesetzgeber auf 28 Tage erhöht.
Wer bietet in Erftstadt Krankengymnastik an?
So gut wie alle Physiotherapie-Praxen bieten Krankengymnastik an. Nur mit entsprechender Qualifizierung darf die Therapie bei der Krankenkasse abgerechnet werden. Wer das in Erftstadt ist, lesen Sie hier bei dastelefonbuch.de.
Wie hoch ist der Betrag, den ich zu Krankengymnastik in Erftstadt zuzahlen muss?
Die gute Nachricht vorneweg: Bei Physiotherapie auf Rezept übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. 10 Prozent müssen Sie allerdings selbst tragen. Zusätzlich fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
Wie unterstützt Krankengymnastik die Behandlung von Rückenschmerzen?
Nicht nur in Großstädten, auch in Mittelstädten wie Erftstadt sind Rückenschmerzen längst ein Problem. Haben Sie ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
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