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Krankengymnastik in Erwitte
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Welche Methoden gibt es in der Krankengymnastik?
Der Heilmittelkatalog legt vier Arten von Krankengymnastik fest. Die meisten Therapien fallen in den Bereich der sogenannten allgemeinen Krankengymnastik (KG). Als zweite Säule nennt der Katalog noch die gerätegestützte Krankengymnastik (kurz KG-Gerät), die Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen (KG-Muko) sowie jene zur Therapie von zentralen Nervenerkrankungen und Rückenmarksschäden (KG-ZNS). Neben diesen führt der Heilmittelkatalog noch zahlreiche Massagearten, die Manuelle Therapie und Lymphdrainagen als Leistungen der Physiotherapie auf.
Wie lange dauert in Erwitte eine Krankengymnastik und was kostet sie?
Wenn die Krankengymnastik von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wurde, zahlt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Sie selbst zahlen nur 10 Prozent plus die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Rezept. Für sechs Behandlungen von je 20 Minuten berechnet die Praxis meist rund 160 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
Muss ich Krankengymnastik bei der Krankenkasse beantragen?
Zwei Wege führen zur Krankengymnastik. Bei Beschwerden, kann Ihr Arzt Ihnen Krankengymnastik verordnen. Die Behandlung muss dann nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei manchen präventiven Anwendungen wie Rückenschulen müssen Sie zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Informationen dazu finden Sie oft auch auf den Internetseiten Ihrer Versicherung.
Warum erhalte ich keine Krankengymnastik verschrieben?
Ärztinnen und Ärzte haben nur ein bestimmtes Budget für physiotherapeutische Behandlungen. Gerade nach schweren Unfällen, einem Schlaganfall oder einer Knie-Operation sind die Chancen auf ein Rezept für Krankengymnastik gut. Bei Rückenproblemen kann eine Gruppentherapie statt Einzelbehandlung sinnvoll sein. Die ist günstiger und wird deshalb häufiger verschrieben. Fragen Sie Ihren Arzt, ob regulärer Sport eine Alternative sein kann. Gerade in ländlichen und kleinstädtischen Regionen wie Erwitte gibt es viele Möglichkeiten, sich zu bewegen.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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