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Krankengymnastik in Essen-Werden
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Was ist der Unterschied zwischen Physiotherapie und Krankengymnastik?
Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie, derzeit auch der am weitesten verbreitete. Wenn von Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich häufig auf die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Wie lange dauert eine Krankengymnastik-Behandlung?
Eine Therapie beinhaltet oft mehrere Sitzungen und dauert meist mehrere Wochen, manchmal auch mehrere Monate. Die Anzahl der Therapieeinheiten hängt vom Gesundheitszustand und der Erholungsfähigkeit Ihres Körpers ab. Die gute Nachricht ist, dass Ärzte und Physiotherapeuten meist einiges an Erfahrung haben und wissen, wann die Therapie beendet werden kann. Oft umfasst jedes Rezept sechs Behandlungseinheiten. Bis zu zwei Folgerezepte können meistens problemlos ausgestellt werden.
Wie lange hat man in Nordrhein-Westfalen Zeit für das Einlösen eines Rezepts für Krankengymnastik?
Anders als bei Überweisungen zu anderen Ärzten orientiert sich der Gültigkeitszeitraum bei Heilmitteln wie Krankengymnastik nicht am Quartal, sondern beträgt genau 28 Tage, also vier Wochen. Der Arzt darf aber ein anderes Gültigkeitsdatum angeben. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Bezahlt meine Krankenkasse in Essen die Kosten für Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Wird die Krankengymnastik auf Rezept verordnet, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Fragen Sie dazu direkt bei Ihrem Versicherungsträger nach den aktuellen Vorgaben.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
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