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Krankengymnastik in Greven
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Wie unterscheiden sich Physiotherapie und Krankengymnastik?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, derzeit auch der am weitesten verbreitete. Wenn von Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich häufig auf die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Welche Bedeutung hat Krankengymnastik für meine Gesundheit?
Krankengymnastik unterstützt das Erlernen oder Wiedererlernen von Bewegungsroutinen, fördert die körperliche Beweglichkeit und stärkt die Muskulatur, um Schmerzen zu vermeiden oder die Beweglichkeit zu vergrößern. Grundsätzlich können das auch andere Arten von Sport leisten. Gleichwohl gehört zur Krankengymnastik auch eine gezielte Betreuung durch ausgebildete Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen. Bei Schmerzen ist sie deshalb oft die erste Wahl.
Wie finde ich in Greven einen Krankengymnasten?
Krankengymnastik als physiotherapeutisches Fachgebiet darf nur von qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium erforderlich. Einige Therapien dürfen auch von medizinischen Masseuren oder medizinischen Bademeistern ausgeübt werden. Adressen von Physiotherapie-Praxen in Greven finden Sie hier bei dastelefonbuch.de.
Wie teuer ist Krankengymnastik mit Rezept in Greven?
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde, übernimmt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Sie selbst zahlen nur 10 Prozent plus die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Rezept. Für sechs Behandlungen von je 20 Minuten, die etwa 160 Euro kosten, zahlen Sie selbst lediglich 16 Euro plus die Zuzahlung, also insgesamt 30 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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