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Krankengymnastik in Herford-Innenstadt
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Notrufnummern für alle Notfälle - allgemein gültig.
Wie lange ist ein Krankengymnastikrezept gültig?
Die Gültigkeit von Rezepten für Krankengymnastik wird in der Heilmittelverordnung festgelegt. Sie beträgt genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber ein anderes Gültigkeitsdatum festgelegt werden.
Können auch Teenager Krankengymnastik in Anspruch nehmen?
Unabhängig vom Lebensalter kann jeder, der es benötigt, Krankengymnastik in Anspruch nehmen. Ob eine Behandlung bei Ihnen sinnvoll ist, entscheidet der Arzt. In manchen Praxen liegt der Fokus sogar ganz auf der physiotherapeutischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Warum treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?
Teilweise schmerzt es etwas bei der ersten Krankengymnastik. Wie bei jeder sportlichen Betätigung kann auch hier Muskelkater auftreten, insbesondere bei wenig trainierten Menschen. Außerdem wurde der trainierte Teil des Körpers meist lange geschont und muss sich jetzt erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Gewöhnlich nehmen die Beschwerden mit der Zeit ab, und der Muskelkater wird seltener. Trotzdem ist es wichtig, die Schmerzen ernst zu nehmen und darüber mit Ihrer Physiotherapeutin oder Ihrem Physiotherapeuten zu sprechen.
Welche Kosten entstehen in Herford für Krankengymnastik mit einem Rezept?
Wurde die Krankengymnastik von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben, übernimmt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Sie selbst zahlen nur 10 Prozent plus die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Rezept. Für sechs Behandlungen von je 20 Minuten berechnet die Praxis meist rund 160 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
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