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Krankengymnastik in Königswartha
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Kann Krankengymnastik bei Rückenschmerzen helfen?
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Königswartha arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Mit einem verschreibungspflichtigen Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Gebühren für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft finden Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wie viel kosten 6 Einheiten Krankengymnastik in Königswartha?
Im Regelfall dauert eine Einheit Krankengymnastik rund 15 bis 25 Minuten und wird mit rund 27 Euro in Rechnung gestellt. Von diesem Betrag zahlt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent. Die zehn Prozent Eigenanteil kosten damit etwa 2,70 Euro. Ein Rezept für Krankengymnastik enthält oft 6 Einheiten, somit beträgt die Zuzahlung etwa 16 Euro. Zusammen mit der Rezeptgebühr von 26 Euro liegt der Eigenanteil damit für sechs Einheiten bei etwa 35 Euro. Unter Umständen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.
Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?
Die erste Krankengymnastik geht manchmal mit Schmerzen einher. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, vor allem wenn Sie sonst wenig Sport machen. Zum anderen wurde die betroffene Körperpartie zumeist längere Zeit nicht belastet und muss sich wieder an die reguläre Betätigung gewöhnen. Normalerweise vermindern sich diese Beschwerden bei den nächsten Sitzungen. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
Bis wann muss man in Königswartha ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
Die Gültigkeit von Rezepten für Krankengymnastik wird in der Heilmittelverordnung bestimmt. Sie beträgt genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber eine abweichende Gültigkeit festgelegt werden.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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