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Krankengymnastik in Küps
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Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physio?
Mit Physio ist die Physiotherapie gemeint. Krankengymnastik ist ein Teilbereich davon, aktuell auch der am häufigsten verwendete. Wenn von Physiotherapie oder Physio die Rede ist, bezieht man sich häufig auf die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Wie finde ich in Küps einen Krankengymnasten?
Krankengymnastik darf nur von qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie notwendig. Bestimmte Therapien dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren ausgeübt werden. Kontakte von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Küps finden Sie hier bei dastelefonbuch.de.
Welcher Arzt stellt mir ein Rezept für Krankengymnastik aus?
Bei vielen Menschen wird Krankengymnastik von einem Orthopäden, einem Neurologen oder einem Chirurgen verschrieben. Nach einem Schlaganfall wird es meistens ein Neurologe sein, nach einer Knie-OP ein Chirurg und bei Rückenschmerzen ein Orthopäde. Selbstverständlich darf auch der Hausarzt Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Für vorbeugende Therapien, wie zum Beispiel Rückenschulen, benötigt man nicht immer ein Rezept. Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen auch so übernommen. Ob auch Ihre Krankenkasse das tut, erfahren Sie auf deren Internetseite oder in einer Filiale.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
Warum ist in Küps eine Zuzahlung zur Krankengymnastik erforderlich?
Die Zuzahlung hat verschiedene Ziele. Eher gering ist dabei der direkte finanzielle Aspekt, also die Kostenersparnis für die Krankenkasse, die nur 90 und nicht 100 Prozent der Kosten tragen muss. Wichtiger ist die Signalfunktion. Die Zuzahlung soll den Patientinnen und Patienten klarmachen, dass Krankengymnastik nicht umsonst ist.
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