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Krankengymnastik in Langenfeld (Rheinland)
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Notrufnummern für alle Notfälle - allgemein gültig.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie, aktuell auch der am weitesten verbreitete. Wenn von Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich häufig auf die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber unter anderem auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Ab welchem Alter kann man Krankengymnastik beantragen?
Alle Altersgruppen können physiotherapeutische Leistungen erhalten, wenn sie sinnvoll und nötig sind. Ihr Arzt entscheidet, ob die Behandlung bei Ihnen erforderlich ist. Einige Praxen haben sich sogar ganz auf Kinder spezialisiert. Welche das in Langenfeld (Rheinland) sind, sehen Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Wie lange dauert eine Krankengymnastik-Behandlung?
Mit einmal Krankengymnastik ist es meistens nicht getan. Eine Behandlung dauert oft mehrere Wochen. Die Anzahl der Therapieeinheiten hängt davon ab, wie groß die Beschwerden sind und wie schnell Ihr Körper sich erholt. Die gute Nachricht ist, dass Ärzte und Physiotherapeuten meist einiges an Erfahrung haben und wissen, wann die Therapie beendet werden kann. Üblicherweise umfasst ein Rezept sechs Behandlungseinheiten. Anschließend folgt meistens eine Untersuchung durch den Arzt. Besteht noch Behandlungsbedarf, kann er weitere Rezepte ausstellen.
Wie beantrage ich Krankengymnastik?
Zwei Wege führen zur Krankengymnastik. Bei Beschwerden, kann Ihr Arzt Krankengymnastik verordnen. Die Behandlung muss dann nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei manchen präventiven Therapien wie Rückenschulen werden aber nicht auf Rezept verordnet. Einige Krankenkassen übernehmen dennoch einen Teil oder sogar alle Kosten. Genaue kann Ihnen aber nur die Versicherung geben.
Wie hoch sind in Langenfeld (Rheinland) die Kosten für Krankengymnastik mit einem Rezept?
Wenn die Krankengymnastik von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wurde, zahlt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Der Patient zahlt nur 10 Prozent der Kosten und eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro. Für sechs Behandlungen von je 20 Minuten berechnet die Praxis meist rund 160 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
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