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Krankengymnastik in Lauterbach (Hessen)-Frischborn
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Bis wann habe ich in Hessen Zeit, mein Rezept für Krankengymnastik einzulösen?
Rezepte sind nach der Heilmittelverordnung 28 Tage lang gültig, also vier Wochen. Die ehemalige Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren verdoppelt, sodass jetzt doppelt so viel Zeit für die Einlösung bleiben. Der behandelnde Arzt darf aber einen abweichenden Gültigkeitszeitraum bestimmen. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Wie unterscheiden sich Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, derzeit auch der am häufigsten verwendete. Wenn von Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich häufig auf die Krankengymnastik. Neben der Krankengymnastik sind auch die Physikalische Therapie oder Massagen Teil der Physiotherapie.
Welche Methoden werden in der Krankengymnastik angewendet?
Krankengymnastik soll durch Bewegungen die Mobilität wiederherstellen und Schmerzen verhindern. Das kann mithilfe von aktiven oder passiven Übungen erreicht werden. Bei aktiven Übungen ist der Patient selbst gefordert, es entspricht am ehesten dem, was man gemeinhin mit "Gymnastik" meint. Bei passiven Übungen werden die Bewegungen vom Physiotherapeuten ausgeführt.
Welcher Arzt darf ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen?
Oft wird vor der Verordnung von Krankengymnastik erst eine Untersuchung durch einen Facharzt empfohlen, beispielsweise einen Orthopäden. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben häufig Physiotherapie, etwa nach Operationen. Im Allgemeinen darf aber auch ein Allgemeinarzt Krankengymnastik verschreiben. Vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen können teilweise auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Ob das möglich ist, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse direkt erfragen.
Welche Zuzahlungen fallen bei Krankengymnastik in Lauterbach (Hessen) an?
Die gute Nachricht vorneweg: Bei Krankengymnastik auf Rezept übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. 10 Prozent müssen Sie allerdings selbst tragen. Außerdem fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Wie auch bei anderen Gesundheitsleistungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung aber möglich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
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