Angebotsservice von Das Telefonbuch
Krankengymnastik in Lorch
(4 Treffer)
Wie viele Krankengymnastik-Behandlungen sind optimal?
Im Normalfall werden ein bis zwei Sitzungen pro Woche abgehalten. Im Krankenhaus oder während einer Rehabilitationsmaßnahme kann die Anzahl aber höher sein. Wenn die Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie stattfindet, werden meistens zunächst sechs Behandlungen verschrieben. Bestehen die Probleme weiter, kann der Arzt ein Rezept mit weiteren sechs Anwendungen ausstellen.
Ab welchem Alter kann man Krankengymnastik beantragen?
Krankengymnastik kann bereits Säuglingen verschrieben werden. Der Grund, warum ältere Menschen häufiger behandelt werden, liegt hauptsächlich darin, dass sie öfter unter den entsprechenden Beschwerden leiden. Für bestimmte Erkrankungen kann die Diagnoseliste bei älteren Menschen auch längere Behandlungszeiten vorsehen. Einige Praxen haben sich dennoch ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Adressen finden Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Wie finde ich in Lorch einen Krankengymnasten?
Auf dastelefonbuch.de sind zahlreiche Adressen für Praxen der Krankengymnastik in Lorch für Sie aufgelistet. Voraussetzung, um Krankengymnastik anbieten zu dürfen, ist eine Ausbildung zum Physiotherapeuten oder zur Physiotherapeutin. Krankengymnastik bildet dabei den wichtigsten Teil der Physiotherapie. Bis 1994 wurden Physiotherapeuten als Krankengymnasten bezeichnet. Weitere Therapieformen gehören außerdem zur Physiotherapie, beispielsweise die Manuelle Therapie oder Massagen.
Wer übernimmt die Kosten für Krankengymnastik in Lorch?
Bei Vorlage eines vom Arzt verschriebenen Rezepts deckt die Krankenkasse die meisten Kosten für die Krankengymnastik. Nach der aktuellen Rechtslage müssen Patienten lediglich zehn Prozent der Kosten tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Hinzu kommt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro. Bei einigen Leistungen übernimmt die Krankenkasse auch ohne Rezept einen Teil der Kosten. Das gilt vor allem für Präventivmaßnahmen wie Rückengymnastik. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse an, welche Kosten sie übernimmt. Natürlich gibt es auch die Option, die Krankengymnastik selbst zu bezahlen.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
Legende
- 2 Buchung über externe Partner