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Krankengymnastik in Mörfelden-Walldorf-Walldorf
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Wie häufig sollte man zur Krankengymnastik gehen?
Im Normalfall werden ein bis zwei Sitzungen pro Woche durchgeführt. In Krankenhäusern oder während einer Rehabilitationsmaßnahme kann die Anzahl jedoch höher sein. Bei einer Krankengymnastik auf Rezept werden oft erst einmal sechs Behandlungen verordnet. Bestehen die Probleme weiter, kann der Arzt ein Rezept mit weiteren sechs Anwendungen ausstellen.
Bis wann muss man in Hessen ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
Rezepte sind nach der Heilmittelverordnung vier Wochen lang gültig, also 28 Tage. Die ehemalige Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren erhöht, sodass jetzt doppelt so viel Zeit zum Einlösen bleiben. Der behandelnde Arzt darf aber einen abweichenden Gültigkeitszeitraum bestimmen.
Warum werden die Schmerzen nach der Krankengymnastik schlimmer?
Nach der ersten Therapiesitzung kommt es manchmal zu Schmerzen. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, besonders wenn Sie sonst wenig Sport machen. Zudem war der behandelte Bereich oft längere Zeit nicht beansprucht, weil er schmerzte oder nicht beweglich war. Jetzt muss er sich erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Normalerweise vermindern sich diese Beschwerden bei den nächsten Sitzungen, und Muskelkater tritt nicht so oft auf. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
Muss ich Krankengymnastik bei der Krankenkasse beantragen?
Zwei Wege führen zur Krankengymnastik. Bei Beschwerden, kann Ihr Arzt Ihnen Krankengymnastik verordnen. Sie müssen die Behandlung dann nicht bei der Krankenkasse beantragen, sondern erhalten sie auf Rezept. Bei manchen vorbeugenden Anwendungen wie Rückenschulen werden dagegen nicht auf Rezept verordnet. Einige Krankenkassen übernehmen dennoch einen Teil oder sogar alle Kosten. Informationen dazu finden Sie oft auch auf den Internetseiten Ihrer Versicherung.
Was kosten 6 Einheiten Krankengymnastik in Mörfelden-Walldorf?
Eine typische Einheit Krankengymnastik ist etwa 15 bis 25 Minuten lang und kostet etwa 27 Euro. Von diesem Betrag zahlt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent. Die zehn Prozent Eigenanteil kosten damit etwa 2,70 Euro. Ein Rezept für Krankengymnastik enthält oft 6 Einheiten, somit beträgt die Zuzahlung etwa 16 Euro. Zusammen mit der Rezeptgebühr von 26 Euro liegt der Eigenanteil damit für sechs Einheiten bei etwa 35 Euro. Wer sich diesen Betrag nicht leisten kann, kann sich unter bestimmten Umständen von der Zuzahlung befreien lassen.
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