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Krankengymnastik in Moormerland-Warsingsfehn
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Wo liegt der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Reha-Sport?
Reha-Sport soll allgemein die Fitness wiederherstellen. Krankengymnastik befasst sich dagegen gezielt mit einzelnen Körperregionen oder Körperteilen. Auch rechtlich gibt es Unterschiede. Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, daher darf sie nur von ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Reha-Sport darf dagegen jeder anbieten. Nur wenn die Leistung mit der Krankenkasse abgerechnet werden soll, gibt es besondere Anforderungen. Allerdings ist dafür keine Ausbildung nötig, sondern eine B-Lizenz Rehabilitationssport.
Was ist Krankengymnastik?
Krankengymnastik soll durch Bewegung körperliche Probleme lindern. Das kann durch aktive oder passive Übungen erreicht werden. Bei aktiven Übungen ist der Patient selbst gefordert, es entspricht am ehesten dem, was man gemeinhin unter "Gymnastik" verstehen. Bei passiven Übungen übernimmt der Therapeut das Ausführen der Bewegungen.
Ab welchem Alter kann man Krankengymnastik beantragen?
Alle Altersgruppen können physiotherapeutische Leistungen erhalten, wenn sie sinnvoll und nötig sind. Ob eine Behandlung bei Ihnen sinnvoll ist, entscheidet der Arzt. Einige Praxen sind speziell auf die Bedürfnisse von jüngeren Patienten ausgerichtet sind. Adressen finden Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Wie bekomme ich ein Rezept für Krankengymnastik?
In vielen Fällen wird Krankengymnastik von einem Orthopäden, einem Neurologen oder einem Chirurgen verschrieben. Daneben kann aber auch der Hausarzt Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Für einige Anwendungen wie Rückenschulen ist nicht zwingend ein Rezept notwendig. Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen auch so übernommen. Ob auch Ihre Krankenkasse das tut, erfahren Sie auf deren Internetseite oder in einer Filiale.
Wie hoch sind in Moormerland die Kosten für Krankengymnastik mit Rezept?
Wenn die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben wurde, übernimmt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Der Patient zahlt nur 10 Prozent der Kosten und eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro. Für sechs Behandlungen von je 20 Minuten, die etwa 160 Euro kosten, zahlen Sie selbst lediglich 16 Euro plus die Zuzahlung, also insgesamt 30 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
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