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Krankengymnastik in Pattensen
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Wie lange habe ich in Niedersachsen Zeit, ein Krankengymnastikrezept zu nutzen?
Wenn auf dem Krankengymnastik-Rezept kein Ablaufdatum angegeben ist, muss es innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Diese Frist wird durch die Heilmittelverordnung festgelegt. Früher galt eine Einlösefrist von zwei Wochen, diese wurde aber mittlerweile auf vier Wochen verdoppelt. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Können auch junge Menschen Krankengymnastik beantragen?
Krankengymnastik können alle bekommen, die es benötigen, unabhängig vom Alter. Ob die Behandlung notwendig ist, legt Ihr Arzt fest. Eine Reihe von Praxen bietet maßgeschneiderte Behandlungsansätze speziell für Kinder und Jugendliche an. Adressen finden Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?
Schmerzen nach der ersten Krankengymnastik sind nicht selten. Wie auch beim "normalen" Sport ist Muskelkater oft eine Begleiterscheinung, vor allem wenn Sie sonst wenig Sport machen. Außerdem wurde der trainierte Körperteil meist lange geschont und muss sich jetzt erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Üblicherweise reduzieren sich diese Beschwerden mit weiteren Sitzungen. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
Bezahlt die Krankenkasse in Pattensen die Kosten für Krankengymnastik bei Rückenschmerzen?
Wird die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Einmalgebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Rückenschulen können bei vielen Krankenkassen aber auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten dann abweichende Regeln. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung.
Wirkt Krankengymnastik sich positiv auf Rückenschmerzen aus?
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Pattensen arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Haben Sie ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft finden Sie bei der Krankenkasse.
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