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Krankengymnastik in Rödermark-Urberach
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Was ist der Unterschied zwischen Physiotherapie und Krankengymnastik?
Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie, zur Zeit auch der meist praktizierte. Wer von Physiotherapie redet, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber unter anderem auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?
Teilweise schmerzt es etwas nach der ersten Krankengymnastik. Wie bei anderen sportlichen Aktivitäten kommt es gelegentlich zu Muskelkater, besonders bei Menschen, die vorher selten Sport gemacht haben. Zudem war der behandelte Bereich oft längere Zeit nicht beansprucht, weil er schmerzte oder nicht beweglich war. Jetzt muss er sich erst wieder an die Bewegung gewöhnen. Üblicherweise reduzieren sich diese Beschwerden mit weiteren Sitzungen. Dennoch ist es wichtig, Schmerzen mit der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten zu besprechen.
Ab welchem Alter kann man Krankengymnastik in Anspruch nehmen?
Unabhängig vom Lebensalter kann jeder, der es benötigt, Krankengymnastik in Anspruch nehmen. Der Arzt bestimmt, ob die Behandlung notwendig ist. In manchen Praxen liegt der Fokus sogar ganz auf der physiotherapeutischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Adressen finden Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Wie viel kosten 6 Mal Krankengymnastik mit Rezept in Rödermark?
Eine typische Einheit Krankengymnastik ist etwa 15 bis 25 Minuten lang und wird mit rund 27 Euro in Rechnung gestellt. Davon zahlt die Krankenkasse den Großteil, nämlich 90 Prozent. Der Eigenanteil für einmal Krankengymnastik liegt also bei etwa 2,70 Euro. Meistens werden mit einem Rezept 6 Einheiten Krankengymnastik verschrieben, also beträgt die Zuzahlung etwa 16 Euro. Zusammen mit der Rezeptgebühr von 26 Euro liegt der Eigenanteil damit für sechs Einheiten bei etwa 35 Euro. Unter Umständen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.
Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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