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Krankengymnastik in Rosbach v.d. Höhe
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Wie lange ist ein Rezept für Krankengymnastik nutzbar?
Die Gültigkeitsdauer für Krankengymnastik-Rezepte wird in der Heilmittelverordnung bestimmt. Sie beträgt genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber ein anderes Datum festgelegt werden. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Warum lassen die Schmerzen nach der Krankengymnastik nicht nach?
Teilweise schmerzt es nach der ersten Krankengymnastik. Wie bei jeder sportlichen Betätigung kann auch hier Muskelkater vorkommen, vor allem bei wenig trainierten Menschen. Daneben können aber auch ausgerechnet die Schmerzen zunehmen, deretwegen man zur Krankengymnastik geht. Denn die Körperregion wurde oft geschont, jetzt wird sie gefordert. In der Regel lassen diese Beschwerden in den folgenden Sitzungen nach.
Wie lang ist die Behandlungsdauer in der Krankengymnastik?
Mit einmal Krankengymnastik ist es meistens nicht getan. Eine Behandlung dauert oft mehrere Wochen. Die Anzahl der Therapieeinheiten hängt vom individuellen Gesundheitszustand und der Erholungsfähigkeit Ihres Körpers ab. Die gute Nachricht ist, dass Ärzte und Physiotherapeuten meist einiges an Erfahrung haben und wissen, wann die Therapie beendet werden kann. Üblicherweise umfasst jedes Rezept sechs Behandlungseinheiten. Bis zu drei Rezepte können meistens problemlos ausgestellt werden.
Wie stelle ich einen Antrag auf Krankengymnastik?
Meistens führt der Weg zur Krankengymnastik über ein Rezept. Haben Sie konkrete Beschwerden, kann Ihr Arzt Ihnen Krankengymnastik verordnen. Die Behandlung muss dann nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei einigen präventiven Anwendungen wie Rückenschulen müssen Sie zunächst bei der Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt. Informationen dazu finden Sie oft auch auf den Internetseiten Ihrer Versicherung.
Welche Kosten entstehen für Krankengymnastik ohne Rezept in Rosbach vor der Höhe?
Auch ohne Rezept kann Krankengymnastik teilweise oder sogar ganz von der Krankenkasse gezahlt werden. Das ist vor allem bei vorbeugenden Maßnahmen der Fall, etwa Rückenschulen. Allerdings sind Konditionen je nach Krankenkasse verschieden. Für Selbstzahler kostet eine Rückenschule mit neun Terminen von je einer Stunde Dauer oft 75 bis 100 Euro. Einzelsitzungen sind deutlich teurer, je 20 Minuten kann oft mit 35 bis 50 Euro gerechnet werden. Besondere Therapien, beispielsweise bei Atemwegserkrankungen, sind teurer, hier können 20 Minuten auch über 50 Euro kosten. Die genauen Preise erfahren Sie aber nur in Ihrer Praxis.
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