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Krankengymnastik in Schiffweiler-Heiligenwald
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Was unterscheidet einen Physiotherapeuten von einem Krankengymnasten?
Beide Begriffe meinen genau dasselbe. Denn die Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie. Eine spezielle Ausbildung nur für Krankengymnastik gibt es nicht, wer Krankengymnastik lernen will, muss Physiotherapie lernen oder studieren. Bis 1994 war Krankengymnast die im Gesetz verwendete Bezeichnung für Physiotherapeuten, heute wird er nur noch inoffiziell verwendet.
Was wird bei der Krankengymnastik gemacht?
Wie der Name schon sagt geht es bei Krankengymnastik um Gymnastik. Ziel ist dabei das Wiederherstellen von Beweglichkeit und das Bekämpfen von Schmerzen. Das kann mithilfe von aktiven oder passiven Übungen erreicht werden. Die aktiven Übungen entsprechen am ehesten dem, was man unter "Gymnastik" allgemein versteht. Bei passiven Übungen übernimmt der Therapeut das Ausführen der Bewegungen.
Mit welcher Dauer muss man bei Krankengymnastik rechnen?
Eine Therapie beinhaltet oft mehrere Sitzungen und dauert meist mehrere Wochen, manchmal auch mehrere Monate. Die genaue Anzahl der Therapieeinheiten hängt vom Gesundheitszustand und der Erholungsfähigkeit des Körpers ab. Ärzte und Physiotherapeuten überwachen den Fortschritt und können abschätzen, wann die Therapie beendet werden kann. Üblicherweise umfasst jedes Rezept sechs Behandlungseinheiten. Anschließend folgt meistens eine Untersuchung durch den Arzt. Besteht noch Behandlungsbedarf, kann er weitere Rezepte ausstellen.
Wie lange dauert in Schiffweiler eine Krankengymnastik und was kostet sie?
Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, bezahlt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Der Patient zahlt nur 10 Prozent der Kosten und eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro. Für sechs Behandlungen von je 20 Minuten berechnet die Praxis meist rund 160 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
Wie viel kostet eine Stunde Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen??
Für bestimmte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Formen der Krankengymnastik vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS), die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) und die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Dagegen werden Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane und gerätegestützte Krankengymnastik üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.
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