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Krankengymnastik in Schneverdingen

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Branche: Logopädie, Physiotherapie
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Branche: Physiotherapie
Stichworte: Krankengymnastik, Fußreflexzonenmassage, Kraniosakrale Therapie, Kurse, Lasertherapie
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Branche: Physiotherapie
Stichworte: Krankengymnastik, Fußreflexzonenmassage, Kraniosakrale Therapie, Kurse, Lasertherapie
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Sind Reha-Sport und Krankengymnastik das Gleiche?

Beim Reha-Sport geht es ganz allgemein darum, die körperliche Fitness zu erhöhen oder wiederherzustellen. Dagegen befasst sich Krankengymnastik gezielt mit einzelnen Körperteilen oder -regionen. Auch rechtlich gibt es Unterschiede. Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, daher darf sie nur von ausgebildeten oder studierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Für Reha-Sport gilt diese Einschränkung nicht. Eine bestimmte Ausbildung ist nur nötig, wenn der Reha-Sport von der Krankenkasse übernommen wird. Allerdings ist dafür keine Ausbildung nötig, sondern eine B-Lizenz Rehabilitationssport.

Muss man bei der Krankengymnastik in Schneverdingen eine Zuzahlung leisten?

Bei Krankengymnastik und anderen physiotherapeutischen Leistungen müssen Patienten nur 10 Prozent der Kosten selbst tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Zusätzlich fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Wie auch bei anderen Gesundheitsleistungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung aber möglich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.

Wie bekomme ich ein Rezept für Krankengymnastik?

In vielen Fällen führt der Weg zur Krankengymnastik über einen Orthopäden, einen Neurologen oder einen Chirurgen, je nachdem welche Erkrankung vorliegt. Daneben kann aber auch ein Allgemeinarzt Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. In einigen Fällen, wie bei Rückenschulen, wird kein Rezept benötigt. Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen auch so übernommen. Ob auch Ihre Krankenkasse das tut, erfahren Sie auf deren Internetseite oder in einer Filiale.

Können auch junge Menschen Krankengymnastik in Anspruch nehmen?

Das Alter spielt für die Inanspruchnahme von Krankengymnastik keine Rolle. Kinder können von dieser Behandlungsform profitieren, wenn entsprechende Beschwerden vorliegen, die durch Krankengymnastik gelindert werden können. Manche Praxen haben sich sogar auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Welche das in Schneverdingen sind, sehen Sie hier auf dastelefonbuch.de.

Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien zu lassen?

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.

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