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Krankengymnastik in Seeheim-Jugenheim-Jugenheim
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Wie lange habe ich in Hessen Zeit für das Einlösen eines Rezepts für Krankengymnastik?
Rezepte sind nach der Heilmittelverordnung 28 Tage lang gültig, also vier Wochen. Die alte Frist von 14 Tagen wurde vor wenigen Jahren verdoppelt, sodass nun doppelt so viel Zeit für die Einlösung bleiben. Der Arzt darf aber einen anderen Gültigkeitszeitraum festlegen. Die Frist ist in allen Bundesländern gleich.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist Teil der Physiotherapie, aktuell auch der meist praktizierte. Wenn von Physiotherapie die Rede ist, bezieht man sich häufig auf die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Welche Bedeutung hat Krankengymnastik für meine Gesundheit?
Die Krankengymnastik hilft Ihnen dabei, die Beweglichkeit zu erhöhen und Schmerzen zu vermeiden. Unter Umständen können das auch andere Arten von Sport leisten. Nichtsdestotrotz gehört zur Krankengymnastik auch eine zielorientierte Betreuung durch ausgebildete Physiotherapeuten. Bei Problemen wie Schmerzen ist sie deshalb das Mittel der Wahl.
Wie erhält man ein Rezept für Krankengymnastik?
Der häufigste Weg zur Krankengymnastik führt über einen Orthopäden, Neurologen oder Chirurgen, je nach Grund für ihre Beschwerden-. Selbstverständlich darf auch ein Allgemeinarzt Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Für vorbeugende Therapien, wie zum Beispiel Rückenschulen, benötigt man nicht immer ein Rezept. Diese Leistungen werden von vielen Krankenkassen auch so übernommen. Ob auch Ihre Krankenkasse das tut, erfahren Sie auf deren Internetseite oder in einer Filiale.
Was muss ich in Seeheim-Jugenheim an Zusatzkosten bei der Krankengymnastik tragen?
Bei Krankengymnastik und anderen physiotherapeutischen Leistungen müssen Patienten nur 10 Prozent der Kosten selbst tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Zusätzlich fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Wie auch bei anderen Gesundheitsleistungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung aber möglich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
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