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Krankengymnastik in Seesen
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Was ist der Unterschied zwischen Physio und Krankengymnastik?
Physio ist die Kurzform für Physiotherapie. Krankengymnastik ist Teil davon, derzeit auch der am meisten angewandte. Wenn von Physiotherapie oder Physio die Rede ist, bezieht man sich meistens auf die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Mit welchen Übungen arbeitet die Krankengymnastik?
Krankengymnastik soll durch Bewegung körperliche Probleme lindern. Dazu gehören sowohl aktive Übungen wie Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen der Patient mitwirkt, als auch passive Anwendungen, bei denen der Physiotherapeut oder die Physiotherapeutin etwa die Muskeln dehnt.
Wie oft kann man jedes Jahr Krankengymnastikrezepte ausstellen lassen?
Die Entscheidung über die Länge der Behandlung trifft der Arzt oder die Ärztin. Allerdings setzt die Heilmittelverordnung einen Rahmen. Nach dieser darf der Arzt zwei Folgerezepte ausstellen. In begründeten Einzelfällen darf er davon abweichen. Allerdings können nach einer Pause von zwölf Wochen neue Rezepte ausgestellt werden.
Welche Kosten entstehen für Krankengymnastik ohne Rezept in Seesen?
Auch ohne ärztliches Rezept kann Physiotherapie teilweise oder sogar ganz von der Krankenkasse gezahlt werden. Das ist vor allem dann möglich, wenn durch Krankengymnastik spätere Schmerzen vermieden werden können, etwa bei Rückenschulen. Allerdings sind Konditionen je nach Krankenkasse verschieden. Für Selbstzahler kostet eine Rückenschule mit neun Terminen von je einer Stunde Dauer oft 75 bis 100 Euro. Einzelsitzungen sind deutlich teurer, je 20 Minuten kann oft mit 35 bis 50 Euro kalkuliert werden. Besondere Therapien, beispielsweise bei Atemwegserkrankungen, sind teurer, hier können 20 Minuten auch über 50 Euro kosten. Die genauen Preise erfahren Sie aber nur in Ihrer Praxis.
Wird Krankengymnastik von der privaten Krankenversicherung übernommen?
Die Gebührentabelle für Privatversicherte und Beamte entspricht meistens der für Selbstzahler. Eine Krankengymnastik-Sitzung (bis 20 Minuten) schlägt mit ungefähr 45 Euro zu Buche. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.
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