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Krankengymnastik in Soltau

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Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?

Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

Warum ist in Soltau eine Zuzahlung zur Krankengymnastik erforderlich?

Die Zuzahlung hat verschiedene Funktionen. Eher gering ist dabei der direkte finanzielle Aspekt, also die Kostenersparnis für die Krankenkasse, die nur 90 und nicht 100 Prozent der Kosten tragen muss. Noch wichtiger ist die Signalfunktion. Die Zuzahlung soll den Patientinnen und Patienten deutlich machen, dass Krankengymnastik nicht umsonst ist.

Wo liegt der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Reha-Sport?

Krankengymnastik beschäftigt sich konkret mit bestimmten Körperteilen und -regionen, dagegen ist beim Reha-Sport allgemein das Erhalten oder Wiederherstellen der Gesundheit das Ziel. Auch rechtlich gibt es Unterschiede. Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, daher darf sie nur von ausgebildeten oder studierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Reha-Sport darf dagegen jeder anbieten. Eine bestimmte Ausbildung ist nur nötig, wenn der Reha-Sport von der Krankenkasse übernommen wird. Dann ist eine B-Lizenz Rehabilitationssport notwendig. Dafür reicht allerdings ein mehrwöchiger Kurs.

Wie oft kann man jedes Jahr Krankengymnastikrezepte ausstellen lassen?

Die Entscheidung darüber, wie lange Sie Krankengymnastik erhalten trifft der Arzt oder die Ärztin. Allerdings orientiert er sich dabei an der Heilmittelverordnung. Nach dieser darf der Arzt insgesamt drei Rezepte ausstellen. In begründeten Einzelfällen darf davon abgewichen werden. Immerhin können nach einer Pause von zwölf Wochen neue Rezepte ausgestellt werden.

Wo liegt der Wert der Krankengymnastik?

Krankengymnastik fördert das Wiedererlernen wichtiger Bewegungsabläufe, verbessert die Beweglichkeit und stärkt die Muskulatur, um die Beweglichkeit wiederherzustellen und Schmerzen vorzubeugen. Teilweise können das auch andere Arten von Sport leisten. Allerdings gehört zur Krankengymnastik auch eine personalisierte Betreuung durch ausgebildete Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen. Bei Schmerzen ist sie deshalb die bevorzugte Option.

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