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Krankengymnastik in Tettnang
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Was unterscheidet einen Krankengymnasten von einem Physiotherapeuten?
Beide Begriffe meinen exakt dasselbe. Denn Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie. Eine eigene Ausbildung nur für Krankengymnastik existiert nicht, wer Krankengymnastik lernen will, macht eine Ausbildung zum Physiotherapeuten oder studiert Physiotherapie. Bis 1994 war Krankengymnast die im Gesetz verwendete Bezeichnung für Physiotherapeuten, heute wird der Begriff nur noch inoffiziell verwendet.
Warum muss ich in Tettnang Geld für die Krankengymnastik zuzahlen?
Die Zuzahlung hat verschiedene Funktionen. Dass nur 90 und nicht 100 Prozent der Kosten von der Krankenkasse übernommen werde, bedeutet zunächst eine Ersparnis. Doch das ist keineswegs der wichtigste Grund. Deutlich wichtiger ist die Signalfunktion. Die Zuzahlung soll deutlich machen, dass Krankengymnastik nicht umsonst ist.
Können auch Kinder Krankengymnastik verschrieben bekommen?
Eine physiotherapeutische Behandlung ist altersunabhängig für jeden möglich, der sie benötigt. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine Therapie wichtig ist. Eine Reihe von Praxen bietet maßgeschneiderte Behandlungsansätze speziell für Kinder und Jugendliche an. Hier auf dastelefonbuch.de finden Sie die passenden Adressen.
Warum erhalte ich keine Krankengymnastik verschrieben?
Krankengymnastik macht natürlich in erster Linie bei akuten Schmerzen und nach längeren Leidensphasen Sinn. Wenn es nur darum geht, fit und gesund, bietet sich auch sonstiger Sport an. Vor allem ländliche und kleinstädtische Gebiete wie Tettnang bieten zahlreiche Optionen, von schönen Laufstrecken bis zu vielen Vereinen. Auch ein Fitnessstudio kann eine gute Wahl sein. Ist für Sie kein geeignetes in Tettnang dabei, schauen Sie einmal in einer anderen Stadt, etwa in Friedrichshafen.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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