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Krankengymnastik in Trippstadt
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Wie unterscheiden sich Physio und Krankengymnastik?
Mit Physio ist die Physiotherapie gemeint. Krankengymnastik ist Teil davon, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch der am meisten angewandte. Wer von Physiotherapie oder Physio spricht, meint damit meistens die Krankengymnastik. Zur Physiotherapie gehört aber beispielsweise auch die Physikalische Therapie, bei der oft Kälte- oder Wärmeanwendungen eingesetzt werden.
Muss ich Krankengymnastik bei der Krankenkasse beantragen?
Zwei Wege führen zur Krankengymnastik. Haben Sie konkrete Beschwerden, kann Ihr Arzt Krankengymnastik verordnen. Die Behandlung muss dann nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei manchen vorbeugenden Therapien wie Rückenschulen werden nicht auf Rezept verordnet. Einige Krankenkassen übernehmen dennoch einen Teil oder sogar alle Kosten. Genaue kann Ihnen aber nur die Versicherung geben.
Wie teuer ist in Trippstadt Krankengymnastik mit Rezept?
Wurde die Krankengymnastik von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben, übernimmt die Krankenkasse üblicherweise 90 Prozent der Kosten. Der Patient zahlt nur 10 Prozent der Kosten und eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro. Für sechs Behandlungen von je 15 bis 25 Minuten, die etwa 160 Euro kosten, zahlen Sie selbst lediglich 16 Euro plus die Zuzahlung, also insgesamt 30 Euro. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei niedrigem Einkommen möglich.
Welche alternativen Möglichkeiten außer Krankengymnastik gibt es in Trippstadt?
Nicht nur Krankengymnastik, auch ganz normaler Sport kann oft dazu beitragen, "Volkskrankheiten" wie Rückenschmerzen vorzubeugen. Außerdem kann er vor weiteren Krankheiten wie Herzinfarkten schützen. Fragen Sie bei bereits vorhandenen Beschwerden Ihren Arzt um Rat. Gerade ländliche und kleinstädtische Gebiete wie Trippstadt bieten viele Möglichkeiten, von schönen Laufstrecken bis zu vielen Vereinen. Auch ein Fitnessstudio kann eine gute Wahl sein. Wenn Sie in Trippstadt kein passendes finden, schauen Sie einmal in einer anderen Stadt in der Nähe, etwa in Landstuhl. Außerdem sollten Sie sich informieren, ob Ihre Krankenkasse gesundheitserhaltende Leistungen im Rahmen der Prävention auch ohne Rezept übernimmt, beispielsweise Rückenschulen. Und selbstverständlich bleibt Ihnen zuletzt die Möglichkeit, Krankengymnastik auch selbst zu finanzieren.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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