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Krankengymnastik in Velbert-Birth
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Bis wann ist ein Krankengymnastikrezept in Velbert gültig?
Die Gültigkeit von Rezepten für Krankengymnastik wird in der Heilmittelverordnung geregelt. Sie beträgt genau vier Wochen, also 28 Tage. Auf dem Rezept darf aber ein abweichendes Datum festgelegt werden. Diese Frist gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Was ist der Unterschied zwischen Reha-Sport und Krankengymnastik?
Krankengymnastik trainiert gezielt einzelne Körperteilen und -regionen, dagegen geht es beim Reha-Sport ganz allgemein darum, gesund und beweglich zu bleiben. Daneben gibt es auch rechtliche Unterschiede. Krankengymnastik darf nur von ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Für Reha-Sport gilt diese Einschränkung nicht. Nur wenn die Leistung mit der Krankenkasse abgerechnet werden soll, gibt es besondere Anforderungen. Allerdings ist dafür keine Ausbildung nötig, sondern eine B-Lizenz Rehabilitationssport.
Ab welchem Alter kann man Krankengymnastik beantragen?
Eine physiotherapeutische Behandlung ist altersunabhängig für jeden möglich, der sie benötigt. Ob die Behandlung notwendig ist, legt Ihr Arzt fest. Verschiedene Einrichtungen richten ihr Angebot gezielt an eine kinder- und jugendliche Zielgruppe. Welche das in Velbert sind, sehen Sie hier auf dastelefonbuch.de.
Hilft Krankengymnastik auch bei Rückenschmerzen?
Laut AOK leidet jeder dritte an Rückenschmerzen. Auch wenn die Einwohner in Mittelstädten wie Velbert als gesund gelten, sind auch hier Rückenschmerzen für viele ein Problem.Haben Sie ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro müssen Sie selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft finden Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wie viel muss ich in Velbert bei Krankengymnastik zuzahlen?
Bei Krankengymnastik und anderen physiotherapeutischen Leistungen müssen Patienten nur 10 Prozent der Kosten selbst tragen, den Rest übernimmt die Krankenkasse. Zusätzlich fällt eine einmalige Rezeptgebühr von 10 Euro an. Wie auch bei anderen Gesundheitsleistungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung aber möglich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einem Arzt verschrieben wurde. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen bei einigen Leistungen wie Rückenschulen einen Teil der Kosten, oft sogar den Großteil. Genaue Auskunft darüber kann aber nur die jeweilige Krankenkasse geben.
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